Gustl Mollath ist einer Räuberbande von selbstgefälligen Juristen und Anstaltsleitern zum Opfer gefallen, und die Revision wurde jeweils verhindert: Gut, dass morgen der Untersuchungsausschuss des bayr. Landtags im Parlament beschlossen wird, und zu hoffen wäre, dass auch Juristen aus Hochschulen und fachlichen Hintergründen zu Wort kommen:

In www.blog.delegibus.com/2013/04/21/gustl-mollath-und-die-kammer-des-schreckens beschreibt Oliver García detailliert, wie die Bundes-Gesetzgebung und Rechtssprechung seit Jahren ignoriert wird:

Da der Strafvollstreckungssenat des OLG Bamberg – wegen der in Bayern verbreiteten Unkenntnis von § 67d Abs. 6 StGB – diesen Fehler Pfäfflins und der Strafvollstreckungskammer Bayreuth nicht korrigierte, ist die Unterbringungssituation Mollaths seit zwei Jahren rechtsfehlerhaft – ganz unabhängig davon, daß die in den letzten Monaten aufgetauchten Informationen eine Situation geschaffen haben, die mit Recht nicht einmal annähernd etwas zu tun hat.

Man kann es auch so ausdrücken: Vor einer rechtsblinden Strafvollstreckungskammer hatte Mollath in all den Jahren nie eine Chance.

Wie geht es weiter? Der Anhörungstermin vom letzten Donnerstag, dem 18. April 2013, endete ohne unmittelbares Ergebnis. Die Verteidiger Mollaths werden noch einmal schriftlich vortragen und die Kammer wird entscheiden. Aus rechtlicher Sicht kann die Entscheidung nur in der Erledigungserklärung bestehen. Zwar setzt eine solche Entscheidung, wie oben gesagt, grundsätzlich ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten voraus. Doch der Fall Mollath liegt – auch hier – besonders: Es gilt, wie auch im Erkenntnisverfahren (vgl. das Beispiel aus der BGH-Rechtsprechung im Beitrag über den Psychiater Klaus Leipziger), für die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Gericht und Psychiater, daß das Gericht ohne dessen Hilfe keine “vollwertigen” psychiatrischen Aussagen treffen kann, wohl aber verpflichtet ist, die rechtlichen Hürden zu überwachen, ab wann ein Gutachten brauchbar ist. Im vorliegenden Fall braucht man keine Sachkunde, um zu sagen, daß das ursprüngliche Gutachten von 2005 wegen falscher Tatsachenannahmen völlig in sich zusammengefallen ist (falls es überhaupt jemals brauchbar war). Das Pfäfflin-Gutachten ist, wie gesagt, ebenfalls wertlos, was sein (mit dem übrigen Inhalt nicht zusammenpassendes) Ergebnis betrifft. Deshalb stellt sich für das Gericht die Frage: Ist es bei der jetzigen Sachlage möglich, daß ein Gutachter – anhaltsintern oder extern – zu dem Ergebnis kommt, daß bei Mollath eine psychische Störung vorliegt und würde ein solches Ergebnis nach Lage der Dinge die juristische Hürde für die Brauchbarkeit überspringen? Die erste Frage ist nach aller Erfahrung nicht zu beantworten (siehe den Beitrag zum Thema “Beliebigkeit in der Psychiatrie”); die zweite – rechtliche – sehr wohl. Für jedes Gericht, das sich nicht durch seine früheren Fehler in Geiselhaft nehmen läßt, muß die Antwort lauten: Nein.

Nachtrag vom 22. April 2013

Etwas ausführlicher zur rechtlichen Argumentation im letzten Absatz siehe Kommentar im beck-blog. Zitiervorschlag für diesen Beitrag: http://blog.delegibus.com/3303

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Justizebenen

4. Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Inge Aures, u.a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath in psychiatrischen Einrichtungen und mit den Strafverfahren gegen ihn und im Zusammenhang mit dem Umgang mit den von Herrn Mollath erstatteten Strafanzeigen Drs. 16/16408, 16/16467 (E)

hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten
Georg Schmid, Alexander König, Dr. Florian Herrmann u.a. CSU,
Markus Rinderspacher, Inge Aures u.a. und Fraktion (SPD),
Hubert Aiwanger, Florian Streibl u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER),
Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) Drs. 16/16454

und Festlegung von Mitgliederzahl, Besetzung und Vorsitz des Untersuchungsausschusses
Im federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz waren Berichterstatter: Florian Streibl; Mitberichterstatter: Jürgen W. Heike – Quelle: PDF www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung

Dann wird sich in den nächstenTagen zeigen, ob Bayreuth lernfähig ist, oder ob die Medien eine Fortbildung für die „EX-PERTEN“ anbieten müssen, für Psychiatrie-Betroffene gibt es die schon: www.EX-IN-BY.de – vielleicht ein Vorbild: Trialogische Ausbildung zu Genesungsbegleitenden

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