Rubrik: Das kritische Tagebuch, Verantwortlich: Wolfgang Lieb

Mit der Freiheitsrhetorik „Free flow of information“ haben die Verleger mit Hilfe von Bundeskanzler Kohl den plural organisierten und nicht kommerziellen Rundfunk geknackt und den Kommerzfunk erstritten. Jetzt wo das Informationsangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das Internet zur Konkurrenz für die kommerziellen Medien werden könnte, ist das Menschenrecht auf Informationsfreiheit plötzlich nicht mehr so wichtig. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfreiheit der EU-Verträge steht über der Informationsfreiheit und dem Wettbewerb der Meinungen.

„Eine Zensur findet nicht statt“ heißt es lakonisch in Art. 5 des Grundgesetzes. Das Zensurverbot ist vor allem gegen den Staat gerichtet, Zensur durch den Markt darf es offenbar schon geben. Nichts anderes als die Einschränkung der Informationsfreiheit ist das Ziel der Eckpunkte für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, auf die sich die Ministerpräsidenten der Länder verständigt haben.

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