2013-02-20 – kein harmloser Tag in bayrischer Justiz.

RA Dr. Strate stellt ein Wiederaufnahmegesuch in Sachen Gustl Mollath (PDF 140 Seiten) an das zuständige Landgericht Regensburg und gibt eine Presseerklärung (PDF 6 Seiten) dazu ab.

Der Wiederaufnahmeantrag stellt deutlich dar, wie bewußt das Recht gebrochen wurde,
die Justizministerin stellte sich hinter diese eigenartige Ordnung. Da wird sie wohl zu korrigieren haben:

Der VRiLG Brixner hat bewusst seine eigene Machtvollkommenheit über die Bestimmungen der Verfassung – sowohl des Grundgesetzes als auch der Bayerischen Verfassung – gestellt.

Er hat sich als Richter bei der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig gemacht. Dies ist gemäß § 339 Strafgesetzbuch strafbar. S. 42

weitere erste Kommentare: www.sicherheitsberater.blog.de

Please follow and like us: