ACHTUNG! Diese Regelung gilt NUR für MÜNCHEN!
Das Tragen von Guy-Fawkes-Masken ist in München nicht verboten – aber nur unter Auflagen erlaubt.

Wie ihr sicher wisst, gilt in Bayern bei Demonstrationen ein „Vermummungsverbot“, das alles verbietet, was die Feststellung der Identität verhindern könnte. Per Gesetz ist es daher verboten die Guy-Fawkes-Masken zu tragen, sogar das Mitführen (in der Tasche oder in der Hand) ist nicht gestattet.

Da diese speziellen Masken aber für die StoppACTA-Bewegung ein wichtiges Protest- und Erkennungsmerkmal sind, haben wir in München eine Ausnahmeregelung erwirken können. Die Genehmigung bedingt, dass
–> nur Personen, die einen Personalausweis oder Pass mit sich führen,
–> die Masken ausschließlich NUR AM HINTERKOPF tragen dürfen.
Ihr müsst nicht vorher zur Polizei gehen und eure Ausweise vorzeigen, nur mit euch führen.

Eine weitere Ausnahme gilt für eine angemeldete Kunstaktion, die wir mit euch bei der Abschlussveranstaltung (ab ca. 14 Uhr) auf dem Odeonsplatz umsetzen wollen. Dabei können bis zu 10% der Teilnehmer die Maske für 10 Minuten auch auf dem Gesicht tragen – lasst Euch diesbezüglich überraschen und wartet unbedingt auf die Ansage von der Bühne. 🙂

Bitte beachtet auch, dass den Ansagen der Versammlungsleitung, der Ordner und der Polizei Folge geleistet werden muss.
ACHTUNG! Diese Regelung gilt NUR für MÜNCHEN! Infos über die Masken-Regelungen in anderen Städten gibt es bei den lokalen Veranstaltern!

Mehr Infos: http://bit.ly/zV9lkx … und wer sich wundert, dass es überhaupt erlaubt ist, das Gesicht eines beinahe-Sprengstoff-Attentäters zu tragen, sollte §129a nachschlagen!
Guy Fawkes

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