„Zum Prozess vom 6.4. wegen dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs im Tagebau Garzweiler am 15.8.2021:
Wir vier Angeklagten wurden freigesprochen – drei von uns schon zum zweiten mal am gleichen Amtsgericht für die gleiche Tat – aber mit unterschiedlicher Begründung.

Hier ein paar Presseberichte dazu:

www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-nrw/freispruch-garzweiler-klimaaktivisten-siegen-erneut-vor-gericht-2798625
www.sueddeutsche.de/politik/demonstrationen-moenchengladbach-tagebau-aktion-freispruch-fuer-musizierende-klimaaktivisten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230406-99-236059
www.sat1nrw.de/aktuell/prozessauftakt-gegen-singende-aktivisten-234064

Der letzte Bericht beinhaltet O-Töne – die Journalistin war vor Ort.

Hier auch ein paar Infos und Fotos: https://twitter.com/lebenslaute

Wir sind leider nicht in der Sache freigesprochen worden, um die es uns ging, nämlich den Rechtfertigenden Notstand (§34 Strafgesetzbuch) durch die drohenden Klimakatastrophe, sondern wegen der mangelnden Umfriedung des Tagebaugeländes. Damit entfiel der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

Die Richterin hat uns nach der Urteilsverkündung in einer persönlichen Würdigung die Gründung einer neuer Partei empfohlen….

Strafgesetzbuch § 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Please follow and like us: