Klima: Das Amtsgericht entschied, die Staatspresse / Radio schwieg?

Im Herbst 2022 gab es große Berichte über die monatelangen Gefängniszeiten für „Klimakleber“ und Demonstrationen gegen den Missbrauch des bayrischen Polizeiaufgabengesetz (PAG), das angeblich gegen Terrorismus verabschiedet worden war.

Nichts zu hören war für über die Entscheidung des Amtsgericht München vom 7.12.2022

Zumindest in den Radio-Nachrichten war es nicht zu hören, und auch wenn der Text für nicht-Rechts-Studierte schwer verdaulich ist, sollte die Entscheidung für Bayern weitergesagt werden: An den Stammtischen kommt die Watschn der Justiz für Innenminister und ReGierung sonst nie an … Solidarisch gegen Kriminalisierung: Transparent vor dem Knast Stadelheim München

Ingewahrsamnahme von Klimaaktivistinnen bei Sitzblockaden auf Münchener Straßen

Leitsätze:

1. Eine Sitzblockade von Klimaaktivistinnen stellt eine Versammlung dar, die den Schutzbereich des Art. 8 GG eröffnet. (Rn. 9 – 10) (redaktioneller Leitsatz)
2. Polizeigewahrsam stellt keine geeignete Maßnahme dar, Klimaaktivistinnen von der Durchführung weiterer Aktionen abzuhalten, so dass sich der Fall im Vergleich zu den üblichen Fällen der Anwendung von Art. 17 Abs. 1 PAG unterscheidet. (Rn. 14 – 22) (redaktioneller Leitsatz)
3. Bei der Ingewahrsamnahme von Aktivisten einer Sitzblockade steht das Übermaßgebot der Verhältnismäßigkeit entgegen. (Rn. 23 – 25) (redaktioneller Leitsatz)
4. Es kann bezweifelt werden, dass das Festkleben auf der Fahrbahn als Nötigung gem. § 240 StGB strafbar ist. (Rn. 26 – 39) (redaktioneller Leitsatz)
5. Freiheitsentzug im Polizeirecht ist die ultima ratio und im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat einer der tiefsten möglichen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Geringfügigen Straftaten mit diesem Mittel zu begegnen ist nicht verhältnismäßig. (Rn. 41 – 42) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Versammlungsfreiheit, Ingewahrsamnahme, Freiheitsentziehung, ultima ratio, legitimes Ziel, bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Sitzblockade, Klimaaktivistinnen

Fundstelle:

BeckRS 2022, 41330 – AG München, Beschluss v. 07.12.2022 – ERXXXI XIV 1281/22 L (PAG)

Eine Regierung, die Klimaaktivisti zu Staatsfeinden erklärt= Bankrotterklärung politischen HandelnsTenor

1. Der Antrag der Antragstellerin auf Feststellung der Zulässigkeit der bisherigen Freiheitsentziehung und Anordnung der Fortdauer der Freiheitsentziehung nach Art. 17, 18 PAG wird zurückgewiesen.
2. Der Betroffene ist aus dem polizeilichen Gewahrsam zu entlassen.
3. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
4. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen d. Betroffenen hat der Freistaat Bayern zu tragen.

Gründe

dort weiterlesen: gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-41330?hl=true