Die Polizeiinspektion 43 München ermittelt gegen den Künstler Wolfram P, Kastner wegen seiner Ausstellung „teilen statt kriegen“, in der er drei Tage lange Kunst gegen Krieg zeigte. Sie wirft ihm vor, „folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

OWiG – sonstige Art (Par. 112 -130 OWiG) (Belästigung der Allgemeinheit)“.

Einige wenige Anwohner neben dem Ausstellungsraum an der Therese-Studer-Straße in Schwabing hatten sich erregt wegen 6 Arbeiten im Format DIN A3, die in der Ausstellung 4 – 6,25 Meter hinter einer Glasscheibe zu sehen waren und Fotos von durch Kriegswaffen schwerst verwundeten Menschen zeigten.

Es wurde der Vorwurf erhoben, diese Bilder seien ein Verstoß gegen den Jugendschutz. Die herbeigerufene Polizei konnte aber offenbar keinen Verstoß erkennen
Da die Beamten aber offenbar unterbeschäftigt und andererseits sehr erfinderisch sind, haben sie sich nach drei Tagen eifrigen Suchens durchgerungen zu folgenden

„Bemerkungen Durch die öffentliche Zuschaustellung der Kriegsbilder haben sie gem.3 118 OWiG die Allgemeinheit belästigt.“

(unverändertes Zitat aus dem Schreiben des POM Götz BY8543-005025-11/5)
„Da wird versucht, einen irgendwie gearteten Schuldvorwurf an den Haaren herbeizuziehen. Eigentlich lächerlich, wenn man diese unsinnige Fleißarbeit der Polizei am falschen Ort nicht ernst nehmen müsste. Die haben offenbar in ihrer Ausbildung nichts von der im Grundgesetz garantierten Freiheit der Kunst gehört. Nicht Bilder gegen Krieg sind eine Belästigung der Allgemeinheit sondern die Krieg führenden Armeen und die davon profitierenden Waffenfabriken.

Sollte irgendein Staatsanwalt diesen polizeilichen Quatsch ernst nehmen, bin ich mir sicher, dass kein Richter ‚im Namen des Volkes’ dem folgen wird.
Die Kosten für so einen belästigenden Unfug sollten sie der Allgemeinheit ersparen.“ (Wolfram P. Kastner)

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