zur 18. Legislaturperiode wenn sie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr,
zur 19. Legislaturperiode wenn sie am Tag der Wahl das 14. Lebensjahr,
zur 20. Legislaturperiode wenn sie am Tag der Wahl das 7. Lebensjahr,

Heutzutage sind Geschlecht, Hautfarbe, Besitz oder ein Handicap keine Kriterien mehr dafür, ob ein Mensch das Wahlrecht hat oder nicht. Anders ist dies bisher bei einer anderen Eigenschaft: dem Alter.

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Grundrecht, kein freundlicherweise gewährtes Privileg. Macht ist legitimitationsbedürftig. Die Legitimation der Macht, die eine Regierung über eine Bevölkerung ausübt, besteht darin, dass die Exekutive durch die Bevölkerung gewählt wurde.

Wir dürfen – das ist der Grundgedanke der Demokratie – nur dann Macht über Menschen ausüben, wenn sie darüber mitentscheiden durften, wer diese Macht auf welche Weise ausübt, und ihre eigenen Interessen in die Waagschale werfen durften. Etwa 20%, also ein Fünftel unserer Bevölkerung, darf dies derzeit nicht, da sie jünger als 18 Jahre sind. Und das obwohl wir Entscheidungen treffen, die ihr Leben und ihren Lebensraum beeinflussen.
Weiter und Mehr: Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0111 Wahlrecht ohne Altersbegrenzung I : Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin

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