Wir, die AG Solidarität mit Gustl Mollath, begrüßen die derzeitigen Ermittlungen der Behörden bei den deutschen Kunden der Credit Suisse bzw. deren Tochterfirmen.

Die bayerische Justiz hätte schon im Jahr 2003 eine veritable Möglichkeit gehabt, einen tiefen Einblick aus erster Hand in die Geschäftspraktiken der professionellen Schwarzgeldverschieber im Umfeld einer großen deutschen Geschäftsbank zu werfen:

In mehreren Anzeigen an verschiedene Staatsanwaltschaften, Gerichte und die Politik hatte Herr Gustl Mollath diese Schwarzgeldverschiebungen und Geldwäschepraktiken detailliert geschildert (hier eine Anzeige an den damaligen Generalstaatanwalt Neumann):
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf

Herr Mollath hatte vor diesen Anzeigen versucht, die kriminellen Geldgeschäfte seiner damaligen Ehefrau zu unterbinden. Nachdem sie nicht davon ablassen wollte, schrieb er im Jahr 2002 mehrere Bankmanager an, und versuchte diese davon zu überzeugen, seine Frau an einer weiteren Verstrickung zu hindern:
http://www.gustl-for-help.de/download/2002-Mollath-Briefverkehr-Bank.pdf
http://www.gustl-for-help.de/medien.html#artikel2

Weder reagierte damals die Justiz auf die Anzeige Mollaths mit eigenen Ermittlungen (es lägen keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ vor, es gäbe nur einen „pauschalen Verdacht“, die Angaben seien „unkonkret“ und ergäben „keinen Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde“ http://www.gustl-for-help.de/chronos.html#p38 ), noch wurden die angezeigten Straftaten von der Justiz an die Finanzbehörden weitergeleitet. Und das, obwohl in Herrn Mollaths Anzeigen seitenweise, konkret und präzise Namen, Adressen und Vorgänge benannt wurden:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-12-09-Mollath-Anzeige-GenStAnw.pdf

Schlimmer noch, es wurden Gustl Mollath Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen und er wurde mit Hilfe eines fragwürdigen psychiatrischen Gutachtens http://www.gustl-for-help.de/chronos.html#p60 (dass die Mindestanforderungen eines psychiatrischen Gutachtens unterschreitet) in den Maßregelvollzug gesteckt. Bisher gibt es drei seriöse Gutachten bzw. Stellungnahmen von anerkannten Psychiatern, die der Wahnthese energisch widersprechen: http://www.gustl-for-help.de/analysen.html

Wir stellen uns die Frage: Warum haben die Behörden damals nicht auf diese Informationen und Anzeigen von Herrn Mollath reagiert?

Wären die Strafverfolgungsbehörden den Hinweisen von Herrn Mollath nachgegangen, wäre zum einen schon damals Licht ins Dunkel der Schwarzgeldgeschäfte geraten – und zum anderen wäre Herrn Mollath der Stempel des Verrückt-Seins und bisher sechseinhalb Jahre Verwahrung in geschlossenen bayerischen Psychiatrien erspart geblieben.
Und den Steuerzahlern
(also denen, die ihr Geld nicht in der Schweiz geparkt haben) wären in diesem Fall bis dato 652.074,- € Kosten* für den Aufenthalt von Gustl Mollath in der forensischen Psychiatrie erspart geblieben, ganz abgesehen von den Nachforderungen an die Steuerkriminellen.

Mehr Informationen unter http://gustl-for-help.de
* bei einem angenommenen Tagessatz von 280,- €

opflanzt is

Please follow and like us: