Eine Verwahrung wegen „Gemeingefährlichkeit“ (dafür wurden die angeblichen Reifenstechereien zusammengestellt, denn die Ehefrau war ja schon ehemals) wäre noch lange keine Begründung für eine Entmündigung, kam aber ganz praktisch: Man beantwortet keinerlei Briefe, lässt die Eingaben an die nächste Instanz liegen, er erfährt nichts über die Versteigerung seines Hauses.

Da hat sich die Justiz wohl auch ihre Kosten wieder geholt, und die ehemalige Gattin holt noch was raus: Schuldtitel über 300.000 führen zur Versteigerung seines elternhauses: Sie ersteigert das Haus von Gustl Mollath, verkauft es dann. Er wird als wenig erfolgreich hingestellt, sie hatte schließlich mehr in die Schweiz gebracht … einschließlich ein Kunden-Erbe nach dessen Selbstmord.

Schon spannend, wenn man den Wiederaufnahme-Antrag überfliegt, den RA Strate ins Netz gestellt hat: (PDF herunterladen ca 150 Seiten), aber die Strafanzeigen zu rechtsbeugenden Richtern und gefälligkeitsattestierender Anstaltsleitung fänd ich grad noch interessanter:

Wie war es begründbar, dass Gustl, der in der Anstalt niemand etwas zu Leide getan hat, in Handschellen (und Fuß-Ketten?) zum Hofgang sollte, was normalerweise einen richterlichen Beschluß braucht? Wenn Einer schon so schwierig ist, dass er den Anstaltsfraß nicht mag, auf Kernseife und Hofgang besteht …

verlinkte Quelle: www.bkh-straubing.de

Und dann gab es auch die seltsame Verlegung nach Straubing in die Hochsicherheit, wohl um die letzten Kontakte zu unterbinden? Dort ein Betreuer, der nur einmal auftaucht, RA …  Isolation als Konzept. Menschenrecht nicht in Bayern. Keine Antwort der Justiz.

Verlängerungsgrund für die Verwahrung über die Jahre: Fehlende Krankheitseinsicht in eine nicht diagnostizierte Krankheit, Unbeugsamkeit. Nur ein verwunderter Dr. Simmerl, der der Meinung ist, dass der Mann gesund ist und keine Betreuung (Vormundschaft) braucht. Eine abweichende Meinung kommt bei Dr. Leipziger in Bayreuth und bei dortiger Justiz aber nicht an.

 

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