• 2013-03-28 RAin Lorenz-Löblein erhält die Stellungnahme des BKH Bayreuth (Datum 04.03.2013) zur weiteren Unterbringung vom Landgericht Bayreuth zur Kenntnis und Stellungnahme. Es wird festgestellt (Dr. Leipziger und Oberärztin Bahlig-Schmidt), dass aus forensisch-psychiatrischer Sicht „Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung nicht in Ansätzen erreicht werden konnten und somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten sind.“

    Auf telefonische Nachfrage teilt Dr. Leipziger mit, dass er zwar den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme von RAin LL erhalten habe, er jedoch bei seiner Stellungnahme von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil auszugehen habe.

    Im Wiederaufnahme-Antrag der Staatsanwaltschaft sei zwar u.a. die Vernehmung von Dr. Wörthmüller mit Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft enthalten, ihm selbst als Gutachter sei eine Beweiswürdigung untersagt, weshalb er sich nach wie vor an die Feststellungen des rechtskräftigen Urteils zu halten habe.

    Er sehe deshalb keinen Anlass, seine Stellungnahme nach Kenntnis des Antrags der Staatsanwaltschaft zu ergänzen oder zu ändern, dies sei erst möglich, wenn es juristische Feststellungen geben würde, dass Herr Mollath die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen habe.

    Nach der Berufsordnung für Ärzte sind Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.
    „Bericht Bundesärztekammer“

    • www.opablog.net/2013/03/31/die-groteske-ist-eine-meisterin-aus-bayern
    • Ein Artikel dazu auf Telepolis: www.heise.de/tp/blogs/8/154023
  • weiteres: WWW.GUSTL-FOR-HELP.DE
    Zwangsbehandlung
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