Das Bundesarbeitsgericht hat die Befugnis der Kirchen eingeschränkt, ihren Beschäftigten wegen ihres Privatlebens zu kündigen Der „Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz“ hat 2002 festgestellt, dass das Eingehen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft einen schwerwiegender Loyalitätsverstoß darstellt, der zur Kündigung berechtigt. Nach der… Weiterlesen →
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