Begründung

Ferner berufe ich mich auf Artikel 2(2) GG: das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrt­heit“. Durch nicht ausreichende langjährige Forschung mit Folgen für Gesundheit, Umwelt & genetischer Weiterentwicklung (Vererbung), oder die Verwehrung dieser Information die gentechnisch veränderte Nahrung & Landschaft betreffend – ja allein schon die nicht 100% ausreichende Unbedenklichkeit der Genmanipulation – stellt eine Gefahr für eben dieses Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit dar!!! Die nicht ausreichende Deklaration der Produkte ist somit Wider des Grundgesetzes!

Mit nicht ausreichend deklarierten Nahrungsmittelinformationen wird das Grundrecht der allgemeine Handlungsfreiheit gehemmt, da aus mangelnder Kenntnis keine freie Persönlichkeitsenfaltung stattfinden kann. Ich berufe mich hierbei auf Art. 2 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

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