Nicht nur die Klage gegen Erbschafts-Steuer für Milliardäre, die Polizeiaufgaben-Gesetze der Diktatoren gegen Bürger*innen des Widerspruchs sind undemokratisch:

Heribert Prantl begründet in seinem Meinungsbeitrag (Wochenendausgabe der SZ) historisch und aktuell, warum der §129 StGB abgeschafft werden soll:

„[…] Die Praxis des Paragraphen 129 ist eine Schande. Man braucht ihn nicht, auch nicht in den Fällen, in denen es so ausschaut: Die Bestrafung der Linksextremistin Lena E. in Dresden Ende Mai wäre auch dann deutlich ausgefallen, wenn man sie nicht wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, sondern „nur“ wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und anderer konkreter Straftaten bestraft hätte.

Wären die Grünen noch grün, würden sie die Abschaffung dieses Paragrafen betreiben. Gäbe es in der SPD noch eine Rechtspolitik, täten das die Sozialdemokraten auch. Und die FDP würde sagen, dass nicht alles, was einem nicht passt, bestraft werde könne. Und das stimmt ja auch: Ein Rechtsstaat braucht ein Tatstrafrecht, kein Gesinnungsstrafrecht.“

„Verleumdung

Strafe muss sein, aber diese nicht – der Paragraf, der den Protest der „Letzten Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt, gehört abgeschafft“ (Aufmacher – R.E.)

Verleumdung Heribert Prantl, SZ 10.6.2023

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