• 2013-03-27 Die Staatsanwaltschaft Nürnberg teilt RAin Lorenz-Löblein mit, dass der von der Generalstaatsanwaltschaft München übersendete Vorgang in die Berichtshandakte aufgenommen wurde, weil er weder für das Vollstreckungs- noch das Wiederaufnahmeverfahren von Bedeutung sei. In die Berichtshandakte sei eine Einsichtnahme nicht vorgesehen. Es wird angeregt, dass sich RAin LL direkt mit dem Hinweisgeber in Verbindung setze.

    Ein feiner Trick der Behörden: Es gibt Akten, in die Einsichtsrecht besteht, und Handakten sowie Berichtsakten, die nur behördenintern gelesen werden können: So bleiben Einflußnahmen und Weisungen den anderen Beteiligten unsichtbar.

    So mauert die CSU in den Ämtern die Untergebenen in Schweigesysteme: Die Kleinen sollen Verantwortung übernehmen, bzw. sich hüten, sich falsch zu verhalten, denn sie sind noch von den Beförderungen abhängig, die Oberen verschanzen sich hinter den verborgenen Weisungen.

    Entsprechende Tricksereien beschreibt Dr. Wilhelm Schlötterer in „Macht und Mißbrauch, von Struß bis Seehofer …
    (ein Bayernkrimi) bei Heyne für 9.90 – auch gut für uneinsichtige CSU-Wähler geeignet, falls sie lesen mögen … ;-))

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