- 2013-03-27 Die Staatsanwaltschaft Nürnberg teilt RAin Lorenz-Löblein mit, dass der von der Generalstaatsanwaltschaft München übersendete Vorgang in die Berichtshandakte aufgenommen wurde, weil er weder für das Vollstreckungs- noch das Wiederaufnahmeverfahren von Bedeutung sei. In die Berichtshandakte sei eine Einsichtnahme nicht vorgesehen. Es wird angeregt, dass sich RAin LL direkt mit dem Hinweisgeber in Verbindung setze.
Ein feiner Trick der Behörden: Es gibt Akten, in die Einsichtsrecht besteht, und Handakten sowie Berichtsakten, die nur behördenintern gelesen werden können: So bleiben Einflußnahmen und Weisungen den anderen Beteiligten unsichtbar.
So mauert die CSU in den Ämtern die Untergebenen in Schweigesysteme: Die Kleinen sollen Verantwortung übernehmen, bzw. sich hüten, sich falsch zu verhalten, denn sie sind noch von den Beförderungen abhängig, die Oberen verschanzen sich hinter den verborgenen Weisungen.
Entsprechende Tricksereien beschreibt Dr. Wilhelm Schlötterer in „Macht und Mißbrauch, von Struß bis Seehofer …
(ein Bayernkrimi) bei Heyne für 9.90 – auch gut für uneinsichtige CSU-Wähler geeignet, falls sie lesen mögen … ;-))
weiteres: WWW.GUSTL-FOR-HELP.DE
3. April 2013 um 15:31 Uhr
Glück gehab, aber Beiakte ist noch nicht Handakte, und vielleicht war es nicht Dummheit, sondern Freundlichkeit? Sind ja nicht alle so verstockt, aber eher verschreckt von ihren Autoritäten, vor allem wenn sie berichten müssen …
3. April 2013 um 14:58 Uhr
Bei mir ist es genau umgekehrt gelaufen:
Mir hat das NRW-Justizministerium die Hauptakte verweigert. Aber in eine Beiakte durfte ich reinschauen und dort waren „dummerweise“ Kopien aus der Hauptakte, die vorher vom NRW-Justizministerium als „geheim“ deklariert worden waren.
So ein Pech aber auch…
Die Dummheit der Justizbehörden ist unendlich…das sollte man sich zu Nutze machen…