Kommenden Montag ist die vorläufig letzte Verhandlung gegen Roswitha und Miroslav. Dabei sollen noch einmal Polizeizeugen aussagen. Der Ausgang ist ungewiß. Roswitha war damals frischoperiert und ging als aufrechte Antifaschistin trotzdem zu den Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 13.11.2010. Dort soll sie Zivilpolizisten beleidigt haben.

Miroslav (78 Jahre alt) hielt diese Leute in schwarz für Nazis und wollte Roswitha zu Hilfe eilen, obwohl er sie gar nicht kannte. Das ist Zivilcourage, wie sie ja öffentlich gerne gefordert wird. Wer Miroslav sieht, fragt sich, wie jemand überhaupt seine Hand gegen ihn erheben kann. Der Zivilpolizist schlug ihn derart brutal zu Boden, daß er eine blutende Platzwunde erlitt. Wer die Demokratie auf der Straße verteidigt, muß damit rechnen, daß er/sie lange und anhaltend verfolgt wird.

In diesem Fall sind es bereits 19 Monate. In der ersten Instanz wurden die Angeklagten freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Daß solche langen Verfahren für die Betroffenen zermürbend sind, sollte eigentlich klar sein. Bitte zeigt
Eure Solidarität durch Anwesenheit. Es ist eine kostenlose Lehrstunde in Sachen Demokratie und führt vor Augen: JEDER KANN BETROFFEN SEIN.
Montag der 14. Mai ab 9.00 Uhr, in der Nymphenburgerstr 16,  in Raum B 279.  Der Ausgang ist weiterhin ungewiss. Im wesentlichen wird es um die Glaubwürdigkeit der Polizeizeugen gehen. Wann und ob eine neue Verhandlung gegen Hans (Homann) stattfindet, steht noch nicht fest – das wird  wohl vom Verlauf dieses Prozesses abhängen, da es ja auch hier im wesentlichen um die gleichen Polizeizeugen geht.

Für alle, denen der  Inhalt nicht so vertraut ist: Roswitha (Reger) wurde bei den  Aktionen gegen den Naziaufmarsch vorletztes Jahr im November festgenommen wegen angeblicher Beleidigungen von Zivilpolizisten. Miroslav Zahradnik („Opa Courage“ lt AZ) hat diese Aktion damals nicht als Polizeiaktion erkannt und lautstark dagegen protestiert, wurde deshalb niedergeschlagen und erlitt eine Platzwunde am Kopf. Ihm wird deshalb versuchte Gefangenenbefreiung vorgeworfen. In einem ersten Prozess wurden beide freigesprochen. Der Münchner Staatsanwaltschaft ist die Verfolgung von Nazigegnern wegen zweifelhafter Aussagen von PolizistInnen aber so wichtig, dass sie Berufung eingelegt hat und damit angebliche Beleidigungen wie Mordfälle vor dem Landgericht verhandelt.

Viele Zuschauer wären uns sehr wichtig, deshalb hoffen wir auch weiterhin auf eure solidarische Teilnahme und bedanken uns nochmal bei allen, die bisher gekommen sind. Wir bitten auch um Weiterverbreitung dieser Nachricht – auch über „große“ Verteiler
Hans und Roswitha

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