Das ZeitBank-NetzWerk hat folgende Geschäftszwecke:

a) Es bucht und verwaltet Zeitkonten der Teilnehmer und
b) vermittelt Dienstleistungen gemäß dem Satzungszweck § 3 ZeitBank e.V.

A Zeit und Geld

1.Das ZeitBank-NetzWerk verwaltet für die Teilnehmer Zeitguthaben und deren Äquivalente in Euro.1
2.Das ZeitBank-NetzWerk ist kein Kreditinstitut und bietet daher keine Finanzdienstleistungen an, sondern legt die Äquivalente der Zeitguthaben in Euro an.
3.Das ZeitBank-NetzWerk gewährt keinen Überziehungskredit.
4.Zinsen aus den Äquivalenten der Zeitguthaben werden nicht ausgeschüttet, sondern als Inflationsausgleich und zum Aufbau einer Einlagensicherung wieder angelegt.
5.Der Teilnehmer kann sich nach einer erbrachten Dienstleistung entweder das Stundenentgelt auszahlen lassen oder die Stunden auf seinem ZeitKonto ansparen.
6.Konvertibilität: Zeitguthaben können nicht in Euro und umgekehrt Euro in Zeitguthaben umgewandelt werden. Ausnahmen: Kauf oder Spende von Zeitguthaben. Bei nachgewiesenem Umzug wird versucht, die Zeitguthaben auf eine ähnliche Zeitbank-Einrichtung am neuen Wohnort zu übertragen.
7.Jeder Kontoinhaber hat Zugang zu den Informationen, die über ihn gespeichert werden. Seinen Kontostand kann er im Internet einsehen und seine Kontoauszüge ausdrucken oder ausdrucken lassen.
8.Datenschutz: Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern nur gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Bereitstellung der Dienste und zur Verwirklichung des Satzungszwecks § 3 des Trägervereins ZeitBank e.V. verwendet und getreu den gesetzlichen Maßstäben (Bundesdatenschutzgesetz) verwaltet. Nur Teilnehmer des ZeitBank-Netzwerks und Mitglieder des Trägervereins ZeitBank e.V. haben Zugang zu den gespeicherten Daten.
9.Verfügungsberechtigung im Todesfall: Nach dem Tod des Teilnehmers kann das ZeitBank-NetzWerk zur Klärung der Verfügungsberechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentvollstreckungszeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen. Wenn das Zeitguthaben nicht an einen Ehepartner oder an einen Lebensgefährten innerhalb eines Jahres übertragen werden kann bzw. wenn kein solcher Partner vorhanden ist, fällt das Zeitguthaben an das Sozial- oder Verwaltungskonto des ZeitBank-NetzWerks.
10.Das Zeitguthaben, das jährlich angespart werden kann, liegt bei der gesetzlichen Obergrenze der Übungsleiterpauschale2 gemäß § 3 Nr. 26 des Einkommenssteuergesetzes.
11.Schutz der Einlagen: Für Euroguthaben haftet die Bank, mit der das ZeitBank-NetzWerk zusammenarbeitet. Für angesparte Zeitguthaben ohne Gegenbuchung in Euro kann das ZeitBank-NetzWerk keine Einlagensicherung im Sinne einer garantiemäßigen Haftung übernehmen. In einem solchen Fall muss das ZeitBank-NetzWerk die Teilnehmer bitten, darauf zu vertrauen, dass in Zukunft neue Teilnehmer wieder Zeitstunden erbringen werden.

B Dienstleistungen des ZeitBank-NetzWerks und Obliegenheiten der Teilnehmer

1.Da sämtliche Dienstleistungen des ZeitBank-NetzWerks ausschließlich mittels eines elektronischen Buchungssystems im Internet gebucht werden, verpflichtet sich jeder Teilnehmer (Kontoinhaber) des ZeitBank-NetzWerks jegliche Änderungen bezüglich seiner E-Mail-Adresse, seiner postalischen Adresse und seiner telefonischen Erreichbarkeit unverzüglich mitzuteilen. Nutzer ohne PC arbeiten mit Buchungsschecks, die sie in der Zentrale zur elektronischen Buchung abgeben.
2.Jeder ZeitBank-NetzWerk-Teilnehmer verpflichtet sich die notwendigen Versicherungen abzuschließen und die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, die seine Tätigkeit mit den geltenden Gesetzen in Einklang bringen. ZeitBank-NetzWerk-Teilnehmer verhalten sich vertrauenswürdig und zuverlässig. Die Qualität ihrer Leistung entspricht den allgemein üblichen Erwartungen.
3.Das ZeitBank-NetzWerk und seine Mitarbeiter haften nach dem Gesetz nur für sorgfältige Auswahl und stichprobenartige Überwachung der vermittelten Leistungsanbieter. Ein Qualitätsmanagement wird zur Sicherung der Qualität der Leistungen durchgeführt.
4.Der Einsatz eines eigenen PKW für die Ausübung von Dienstleistungen im Rahmen der ZeitBank-NetzWerk-Tätigkeit setzt eine gültige KFZ Haftpflicht mit Personen- und Sachschaden-Versicherung voraus.
5.Bei längerer Abwesenheit wird jeder ZeitBank-NetzWerk-Teilnehmer sein Angebot bzw. sein Gesuch im Internet deaktivieren oder die Dauer seiner Abwesenheit der Zentrale telefonisch oder schriftlich mitteilen.
6.Die Geschäftsverbindung Teilnehmer-ZeitBank-NetzWerk kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden; in diesem Fall können bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge nicht erstattet werden. Von Seiten des ZeitBank-NetzWerks kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
C. Änderungen

1.Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Hat der Kunde mit dem ZeitBank-NetzWerk im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Bank absenden.
2.Die Teilnehmergebühr beträgt zurzeit 36 € pro Jahr. Über Änderung der Teilnehmergebühr beschließt die Mitgliederversammlung der ZeitBank e.V.
3.Die aktuelle Umrechnung der Zeitstunde in Euro beträgt 7,50 € pro Stunde in Anlehnung an den vorgeschlagenen gesetzlichen Mindestlohn. Über Änderung der Umrechnung von Zeitstunden beschließt die Mitgliederversammlung der ZeitBank.
4.Zusätzlich zu 3 kann das ZeitBank-NetzWerk eine Transaktionsgebühr in Höhe von maximal 2,50 € erheben, falls die monatlichen Teilnehmergebühren, mit denen es seine Betriebskosten finanziert, zur Kostendeckung nicht ausreichen. Über Änderung der Transaktionsgebühr beschließt die Mitgliederversammlung der ZeitBank e.V..
Die Übungsleiterpauschale beträgt gegenwärtig 2.100 € im Jahr oder 175 € im Monat.

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