Der Fall Mollath
Seit sieben Jahren sitzt Gustl Mollath aus Nürnberg in der Psychiatrie. Wurde er weggesperrt, um reiche Steuersünder zu schützen? Monika Anthes und Eric Beres haben mehrfach in REPORT MAINZ über diesen unglaublichen Fall berichtet. Am 03. Juni 2013, 22 Uhr 45, zeigen sie ihre 45-minütige Dokumentation zum Schicksal Gustl Mollaths im ERSTEN. [mehr
Ab Dienstag dann im Untersuchungsausschuss, die Uhrzeiten sind nun auf den Landtags-Seiten
Die weitere WEITERE PLANUNG sieht mir noch recht dröge aus: Möglicherweise wieder eine Reihe von Herren, die nix sagen wollen, sich nicht erinnern, nicht zuständig waren …
4. Sitzung: 04.06.2013 Zeugeneinvernahmen: ca 9.15 im Saal 1 öffentlich – Personalausweis mitbringen
9.15 Uhr Klaus Hubmann, Generalstaatsanwalt a. D., Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
10.15 Uhr Dr. Roland Jüptner, Präsident, Bayerisches Landesamt für Steuern
(nun zum zweiten Mal im UA, zwei mal vorher im Rechtsausschuss: … man hat uns nicht mit der Wahrheit bedient …)
5. Sitzung: 06.06.2013 Zeugeneinvernahmen: im Saal N 401 öffentlich
9.15 Uhr Georg Seifert, Steueramtsrat, Finanzamt Nürnberg-Süd
10.15 Uhr Dr. Wolfhard Meindl, Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Regensburg
13 Uhr Hasso Nerlich, Generalstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
6. Sitzung: 10.06.2013 Zeugeneinvernahmen: MR UdoGramm; LMR Michael Grauel; MDirig Dr. Helmut Seitz; Polizeipräsident a.D. Gerhard Hauptmannl; GenStA a.d. Prof. Dr. Heinz Stöckl
7.Sitzung: 11.06.2013 Zeugeneinvernahmen: Oberfinanzpräsident a.D. Dr. Erhard Gröpl; MD a.D. Helmut Gropper
8. Sitzung: 13.06.2013 Zeugeneinvernahme Staatsministerin Dr. Beate Merk
Es ist wie ein Mühlespiel, bei dem mit den Aussagen des Unteren die Verantwortung der Oberen eingegrenzt werden soll, aber die Herrschaften sind alle abgesprochen ….
Im Unterstützerkreis wächst der Unmut zu den Reaktionen der Klinik (Durchsuchung von Gustls Zimmer und Pressemitteilung) und den Nicht-Reaktionen der Justiz, vor allem in Bayreuth, die eigentlich die Unterbringung sofort zu entscheiden hätten;
immerhin kam gestern im Radio, dass Seehofer die Steuerhinterziehung (vor allem bei Selbstanzeigen) begrenzen will und wohl bereit ist, mehr Personal einzustellen …
Freitag der 13. Juni ein Schicksals-Tag für @MdLBeateMerk #CSU im Zeugenstand https://www.bayern.landtag.de/de/482_10296.php http://youtu.be/gwUay0C73e0
Es gehen grad ein paar Ideen zu Montagsdemonstrationen und Mahnwachen um, in München / Nürnberg / Bayreuth?
8. Juni 2013 um 21:42 Uhr
Justiz, Psychiatrie, Banken und Politik: Alle Machthaber gegen einen. Der Fall Mollath ist kein Ausnahmefall.
Eine alte ‚Weisheit‘ der Machtapparate lautet: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Trotzdem gibt es nachteilige Verhaltensweisen wie Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus ) wie z.B. die Selbstgefälligkeit bei der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html . Auch gibt es Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust auf Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ) usw..
Eine alte Juristenweisheit zum Egoismus der Justiz lautet: Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand. (von http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/20736 ).
Es sind Fälle bekannt, in denen Kritiker der Obrigkeit mit Manipulationen (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter ) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
Das kausale schlüssige (egoistische) Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren“. In diesem Sinne: Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (Ablehnungsbegründung von Rechtsmitteln gegen Entmündigung wegen Justizkritik vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
Ein Richter a.D.: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind….. (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Der Gesetzgeber hat von seinem Handwerk offenbar keine Ahnung.
Im Anwaltsblatt schreibt z.B. zur Anhörungsrüge Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck:
Ich versage mir alle Einzelheiten zu dieser gesetzgeberischen Missgeburt, eines kostenlosen Beschäftigungsprogramms für Anwälte auf einem Gebiet, das ihnen fernliegt, eine Belästigung der Justiz mit einem Anliegen, das sie schon behandelt haben, verbunden mit der Zumutung, sagen zu sollen, sie habe ein elementares Urrecht mit Füßen getreten. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anhörungsrüge. (Quelle: http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt).
Wenn für nicht funktionierende Rechtsmittel wie die Anhörungsrüge von der Staatskasse Gebühren verlangt werden, dann bereichert sich der Staat an den Rechtssuchenden ungerechtfertigt. Bei ungerechtfertigter Bereicherung besteht normalerweise ein Herausgabeanspruch.
Die Gesetze müssten verhaltenskonform konstruiert werden.
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte z.B. von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Jedenfalls wäre die Zulassung von bundesweiten Volksabstimmungen nötig (vgl. z.B. http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html ).