Rudolf Sponsel zerlegte schon vor Längerem die Gutachten, die weitgehend voneinander abgeschrieben, den gewünschten Befund erzielen wollten: Allgemeingefährlich.
Nun haben sich die Beweise völlig zerlegt, auch in den Augen der Staatsanwaltschaft Regensburg,
(zu finden auf www.strate.net unter Dokumenten) und Bayreuth fordert doch unter dem Stand des alten Urteils die Einschätzung an:
www.fritz-letsch.blog.de/2013/05/01/gesetzwidriger-auftrag-gericht-bayreuth-gustl-mollath-frei-15812469
Kritischer Kommentar zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 26.4.13
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Stellungn.htm#Kritischer%20Kommentar%20zum%20Beschluss
Prof. Pfäfflins Auseinandersetzung mit dem Prognosethema und seiner Problematik
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/SKIDII.htm#Prof.%20Pf%C3%A4fflins%20Auseinandersetzung%20mit%20dem
Der Kommentar der Anwälte: www.heise.de/tp/blogs/8/154194
Die beiden Anwälte von Mollath, Erika Lorenz Löblein und Gerhard Strate, zeigen sich über das Verhalten des Gerichts empört. Sie reagierten prompt mit einer eigenen Pressemitteilung. Insbesondere die Tatsache, dass das Bayreuther Landgericht dem Gutachter eine zweifelhafte Ausgangssituation zu seiner Stellungnahme vorgibt, stößt auf Unverständnis bei den beiden Verteidigern. In der Presseerklärung des Landgerichts heißt es: „Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.“
Lorenz-Löblein und Strate verweisen in ihrer Presseerklärung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts in Sachsen-Anhalt vom Oktober 2012, wonach bei „der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens…die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen“ habe. „Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag.“
Für die Verteidiger steht fest, dass sich das Landgericht „von dem im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäbe der Sachverhaltsaufklärung“ weit entferne. Das Landgericht trete den neuen Erkenntnissen in der Causa Mollath, wie sie in dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg dargelegt wurden, mit „verschlossenen Augen“ entgegen. Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer diene eben gerade nicht der Aufklärung, sondern vielmehr „perpetuiert er das Gust Mollath zugefügte Unrecht“, sagen die beiden Verteidger.
23. Mai 2013 um 17:20 Uhr
Herr Mollath wurde offensichtlich weggesperrt und enteignet, weil er Herrschenden nicht in den Kram gepasst hat.
Ein Politiker dazu: „Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag“ (siehe http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html ). Im Fall Mollath kamen diverse Manipulationen vor. Die Herrn Mollath vorgeworfene Reifenstecherei wird gern zum Wegsperren erfunden (vgl. http://www.politaia.org/politik/deutschland/fall-mollath-weitere-hinweise-von-richter-i-r-rudolf-heindl/ ). Es sind noch andere Fälle bekannt, in denen Kritiker der Amtsträger mit Manipulationen (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter ) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
Weitere Fakten:
Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten ( vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
Erkenntnis eines Richters: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind….. (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Unsere Gesellschaftsform ist eine Fehlkonstruktion, weil Verhaltensweisen der Herrschenden wie Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus wie z.B. die Selbstgefälligkeit der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ) und Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust an Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ) nicht z.B. berücksichtigt wurden. Diese Verhaltensweisen sind auch nicht durch ‚Expertenschriften‘ wie das Grundgesetz, die Verfassung des Freistaates Bayern oder die Gehörsrüge (vgl. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt ) einfach verschwunden. Auch die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik war lediglich heiße Luft.
Was auf das Blatt Papier (z.B. Grundgesetz) geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge…. widerspricht (vgl. Lassalle über das Verfassungswesen, z.B. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ). Gleiches gilt für obrigkeitsstaatliche Irrlehren und Propagandareden. Die Reaktion auf Missstände mit Machtmissbrauch ist nach meiner Auffassung wieder anderer Machtmissbrauch (Links- und Rechtsradikalismus).
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
16. Mai 2013 um 21:02 Uhr
Der Fall Mollath ist kein Einzelfall. Allgemein ist zu beobachten, dass der Machtapparat einen Zusammenhalt pflegt, wenn es gegen den einzelnen Bürger geht.
Der Staat wacht, ob Bürger die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er für richtig hält. Damit ist zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht für ungebührliches, eigenwilliges Verhalten der Untertanen in das staatliche Sicherungssystem eingeführt worden. So werden Kritiker der Amtsträger werden für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt nach der Methode Archipel Gulag, siehe z.B. http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
Weitere Beispiele:
Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten ( vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
Erkenntnis eines Richters: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind….. (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Unsere Gesellschaftsform ist eine Fehlkonstruktion, weil negativen Verhaltensweisen nicht entgegengewirkt wird. Der Bürger soll einfach glauben, dass es die aus der Verhaltensforschung bzw. Lebenserfahrung bekannten Eigenschaften wie Egoismus, Gruppenegoismus, Gruppenaggressivität, Narzissmus, Gruppennarzissmus nicht gibt und nur das zählt, was auf dem Papier (z.B. im Grundgesetz) geschrieben steht. In der Verfassung der DDR fanden sich auch mit dem Grundgesetz vergleichbare Worte wie Rechtssicherheit, Würde und Freiheit, demokratische Wahl der Machtorgane, Volksabstimmungen, demokratische Wahl der Richter, Unabhängigkeit der Richter, Bindung der Richter an Verfassung und Gesetze usw. ( http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr.html#KAPITEL 1-2 ). Die Lebenserfahrung hat gezeigt, dass es Dummheit ist, den Vorgaben der Machtapparate zu glauben. Petra Pau von den Linken meint sinngemäß unter http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 , dass Grundrechte in Lobreden gepriesen werden, aber verkommen und Jerzy Montag von den Grünen meint, dass generell die Antworten der Bundesregierung von der selbstgefälligen Grundhaltung getragen sind, als ob es bei der Achtung der Grundrechte in unserem Staat, in unserem Gemeinwesen, überhaupt keinen Anlass zur Kritik gebe (vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ).
Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge…. widerspricht (vgl. Lassalle über das Verfassungswesen, z.B. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ).
16. Mai 2013 um 10:03 Uhr
Ich kann mir derzeit noch kein unabhängiges recht vorstellen, die alten Mächte sitzen fest im Sattel und lateinern von oben herab ihre eigenen Interessen: Wie die Banken am auspressen der Betroffenen
1. Mai 2013 um 19:57 Uhr
War doch nicht anderst zu erwarten bei dem Filz! Dort gehört ein frischer Wind rein, mit unabhängiger Justiz!