Ausriß aus jW:
Wortführer der CDU/CSU scheinen von allen guten Geistern
verlassen zu sein, wenn sie den Streit um das Kundus-Massaker zu
einer Grundgesetzänderung nutzen wollen. Es ist lächerlich zu
behaupten, da das Grundgesetz »asymmetrische Konflikte« nicht
kenne, müsse es an die Kriegswirklichkeit »angepaßt« werden.
Erstens sind »asymmetrische Kriege« nicht wirklich neu, sondern
so alt wie die Kriege selbst. Und zweitens gibt es allgemein
verbindliche Regeln des Kriegsvölkerrechts (Haager
Landkriegsordnung und Genfer Konvention), an die sich reguläre
Armeen in Kriegs- und Bürgerkriegssituationen zu halten haben.
Diese Konventionen (die z.B. den Schutz der Zivilbevölkerung
vorschreiben) sind nach Artikel 25 Grundgesetz unmittelbar
geltendes Recht auch für die Bundesrepublik Deutschland: »Die
allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des
Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und
Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.«

Der Vorstoß der Abgeordneten Ernst-Reinhard Beck (CDU) und
Hans-Peter Uhl (CSU) zielt außerdem darauf ab, das allgemeine
Kriegsverbot des Grundgesetzes, das dem allgemeinen Gewaltverbot
der UN-Charta (Artikel 2) entspricht, aus den Angeln zu heben

jW 19.12.2009 (Strutynski)
Angriff auf Grundgesetz
Gastkommentar: CDU/CSU stellen Kriegsverbot in Frage
http://www.jungewelt.de/2009/12-19/038.php

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