Staatsanwaltschaft klagt Hochtief-Mitarbeiter an
Die Staatsanwaltschaft München hat wegen des Verdachts auf Dumpinglöhne Anklage gegen sechs Mitarbeiter des Baukonzerns Hochtief erhoben. Die Ermittler werfen ihnen unter anderem Beihilfe zum Lohnwucher vor. Arbeitern auf einer Baustelle des Konzerns seien Löhne von nur 2,50 bis 3,50 Euro pro Stunde bezahlt worden, sagte Oberstaatsanwalt Winkler in München und bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.
http://www.dradio.de/nachrichten/200905201300/5
26. Mai 2009 um 8:16 Uhr
immer häufiger kommt es vor, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung aufgrund des niedrigen Lohnes noch Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Diese Leistungen, auf die die Arbeitnehmer nach dem SGB II Anspruch haben, führen dazu, dass die Arbeitgeber ihre Produkte/Leistungen zu einem niedrigeren Preis anbieten
können, als dies bei einer angemessenen Entlohnung der Fall wäre.
Sind diese Leistungen nach dem Art. 87 EGVertrag als indirekte Beihilfe einzustufen, die durch Begünstigung bestimmter Unternehmen den Wettbewerb verfälschen?
Erfolgt eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten, wenn in einem anderen Staat ein Mindestlohn für bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben ist?
Muss ein Arbeitsrichter einen Arbeitsvertrag für nichtig erklären, wenn das vereinbarte Arbeitsentgelt so niedrig ist, dass es ArbeitnehmerInnen ohne staatliche Leistungen unmöglich ist, sich und die Kinder zu ernähren?
Neulich stand in der Zeitung in Frankreich gäbe es einen Mindestlohn von 8,71. Deutsche Gerichte erklären niedriger vereinbarte Löhne noch nicht für sittenwidrig und damit nichtig.