verschiedene medizinisch-psychiatrischen Gutachten, die über Herrn Mollath erstellt wurden (OA Dr. Simmerl/ Mainkofen, Prof. Pfäfflin, CA Dr. Leipziger/ Forensik Bayreuth), die keine eindeutige, einheitliche Diagnose ergaben, die eine 7jährige „Versorgung“ in der Forensik mit unbestimmter Dauer rechtfertigen würde. (z.B. Wahn ist ein Symptom und keine volle Diagnose. Auch Paranoia ist ebenfalls ein schwammiger
Begriff; wäre therapierbar, wenn eindeutig vorhanden. Psychose mit Wahnvorstellungen kommt wohl zunehmend nicht mehr in Frage, da
Anschuldigungen an Kunden der früheren Ehefrau bei einer jetzt erfolgten Steuerfahndung positiv bestätigt wurden.)
Eine anhaltende Gemeingefährlichkeit konnte von verschiedenen Medizinern und Juristen und auch von mir nicht festgestellt werden.
Wenn eine Gemeingefährlichkeit mit Reifenstechen und Autoverkratzen mit einem unbestimmt langfristigen Freiheitsentzug geahndet wird, versteht diese Entscheidung kein juristischer Laie mehr. Diese Tatsache erscheint mir unbillig und ungerecht.
Vor allem, wenn die Ursache (V.a. Wirtschaftsvergehen z.B. Begünstigung von Schwarzgeldtransfer in die Schweiz durch die damalige Ehefrau von Herrn Mollath) für das Verhalten, sprich den Angriff von Herrn Mollath vor gut 10 Jahren gewesen sein soll, nicht abgeklärt und nicht geahndet wurde. Dieser Umstand erschloss sich mir aus verschiedenen Unterlagen.
Man gewinnt den Eindruck es sollte etwas nicht auf- und abgeklärt werden und Herr Mollath sollte aus der Öffentlichkeit auf unbestimmte Zeit verschwinden.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar….
Bericht der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Fick an Staatsministerin Dr. Merk (PDF)
18. November 2012 um 3:42 Uhr
… ich möcht garnicht wissen, wie oft das passiert ohne, dass es publik wird …