Ein Polizist, der einen Maurermeister um einen Schwarzbau gebeten hatte, als dieser sein Desinteresse daran signalisierte und nach erfolgter Ausführung eine Rechnung stellte, diese aber seit Monaten nicht bezahlt, versucht nun den Maurermeister anderweitig unter Druck zu setzen:

Er erzählt vor Anderen von seinen Ermittlungen gegen den Maurermeister, dass er eine Haftstrafe wegen Fahren ohne Führerschein zu erwarten hätte,
weil er seine Geldbuße nicht bezahlen könne (weil der „Kunde“ nicht zahlt)

Nun wird der Maurermeister und auch Autos mit seinen Anhängern und seinen Nummern auf der Autobahn regelmäßig herausgewunken, kontrolliert, ohne dass es Anzeichen für Begründungen gäbe, denn der Polizist hat hier von früher gute Kontakte.

Welche Behörde ist für die Überprüfung der Vorgänge zuständig? Die Polizei?

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