Anwalt State hat nun im Wiederaufnahmeantrag seine Sicht auf die Vorgänge um den damals inszenierten Prozeß zusammengestellt, gleichzeitig ist ja auch die Staatsanwaltschaft Regensburg an einem Wiederaufnahmeverfahren im Auftrag der Justizministerin.

2013-02-20
RA Dr. Strate stellt ein Wiederaufnahmegesuch in Sachen Gustl Mollath (PDF 140 Seiten) an das zuständige Landgericht Regensburg und gibt eine Presseerklärung (PDF 6 Seiten) dazu ab

Meine Notizen dazu:
Zuerst die Pressemeldung: 5 Seiten geben den Überblick.

Ab S. 6 können Informierte die eingerückten Passagen überspringen, das sind die alten Urteilspassagen …

Seiten 9+10: Der Anstaltsleiter Dr. Leipziger in Bayreuth telefoniert mit dem Richter Eberl und erläutert ihm, es bräuchte „jüngere Straftaten“ – worauf wohl die Reifenstechereien als „Fälle und Vergehen“ zusammengeschustert werden …
Für solchen Justiz-Eifer wird er von der Justizministerin inzwischen belohnt! 
Dabei gilt für ihn selbst: „… sind aufgrund seiner psychischen Probleme weitere erhebliche rechtswidrige Taten gegen Personen und das Eigentum anderer zu erwarten. Es ist von einer Gefährdung der Allgemeinheit auszugehen.“

Dann geht es auf den Seiten bis 40 um die Unterlassung aller Anhörungen, Antworten auf Beschwerden und Eingaben, die geltendes Recht verletzten. Auf Seite 37 verbeugt sich Strate vor dem engeren bayrischen Recht auf Vorführung vor einem Richter innerhalb eines Tages nach der Festnahme. Seite 42:

Der VRiLG Brixner hat bewusst seine eigene Machtvollkommenheit über die Bestimmungen der Verfassung – sowohl des Grundgesetzes als auch der Bayerischen Verfassung – gestellt.
Er hat sich als Richter bei der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig gemacht. Dies ist gemäß § 339 Strafgesetzbuch strafbar.

Ab Seite 47 wird es wohl auch für Frau Minister Hadertauer spannend, die in ihren Anstalten alles in Ordnung findet:

Sollte in der Klinik für Forensische Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth unbekannt gewesen sein, dass die Anordnung der Fesselung – gar die Anlegung von Hand- und Fußfesseln – als der stärkste Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Untersuchungshäftlings (bzw. des Untergebrachten) 29 nur durch den Richter angeordnet werden darf (bzw. der
unverzüglichen Zustimmung des Richters bedarf)? Sollte dort unbekannt gewesen sein, dass auch im Vollzug eines Unterbringungsbefehls gemäß § 126a StPO allein der Richter über die Fesselung entscheidet? 30

Dafür spricht sehr wenig. Es spricht eher alles dafür, dass diese Fesselungsmaßnahmen zwischen dem VRiLG Brixner und dem Leiter der Klinik, Dr. Klaus Leipziger, abgesprochen worden waren, dies mit Absicht aber nicht in der Gerichtsakte
dokumentiert wurde, weil klar war, dass die Voraussetzungen dieser Maßnahme nicht vorlagen. Die Anordnung der Fesselung hätte mit konkreten Tatsachen der Gefahrenabwehr unterlegt sein müssen und durfte nicht der Schikane oder Zermürbung dienen.

Von den 140 Seiten hab ich nun ein Drittel, und das wird für die bayrische Justiz ganz schön heftig, wenn sich die Presse traut …

Bei der Lektüre nicht von den unverständlichen §§ behindern lassen, sondern drüber weg lesen: Ein Grundkurs in Strafprozessordnung und was dabei alles falsch gemacht werden kann, welche Ordnungen ein Richter damals lässig beiseite wischen konnte, weil keine rechtliche Verteidigung vorhanden war, und wohl auch nette Absprache mit der Staatsanwaltschaft.

Was eine wirklich unanhängige Justiz wäre, können wir dann eher in Italien lernen, denn unsere behauptete „3. Macht“ steht voll im Weisungsbereich der Justizministerin und damit der Regierung, F.J. Strauß hatte den möglichen Durchgriff regelmässig genutzt.

Kommentar  ——————

Jetzt bricht ein Schweige-System, eine Omerta, die den Prozeß und seine unrechtmäßige Führung durch Staatsregierung und Presse umgeben hat. Auch wenn sich die diversen oppositionellen Parteien noch nicht sehr einig und klar sind, werden sie ihre Beteiligung an den Verstrickungen, ob in Freundschaften, Justiz-Arbeitskreisen oder privater Hilflosigkeit, klären müssen.

Die Presse wird sich selbst kaum an die Hintergrund-Netzwerke wagen, denn dort sind immer auch eigene Interessen bedroht: So lange den Herrschaften in Amt und Golfclub sind, in Real Estate und Handballgruppe, bei Rotariern und bei DIEHL, istr es besser, den gefährlichen Aufdecker für verrückt zu halten. Aber dafür ist er viel zu klar …

Dem Schweigen war auch der Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer zum Opfer gefallen: Keine offizielle Antwort, ein Abkanzeln durch die Ministerin im Landtag. Das ist die typische Haltung der CSU.

In einem demokratisch gedachten Land, das nicht in päpstlichen Strukturen von oben herab regiert wird, sind die Gremien wie Gerichte, Psychiatrien und die Kontrolle der Polizei und Geheimdienste in die Hand der Bürger zu geben, statt alle Vorgänge der Eigenwilligkeit einer abgesprochenen Expertokratie zu überlassen.

Petitionsausschüsse müssen zu allen geschlossenen Verfahren Einblick erhalten und sollen ihre begründeten Überprüfungen veröffentlichen. Menschenrechts-Gremien der verschiedenen Ebenen brauchen ein öffentliches Berichts- und Kommunikationswesen.

Wenn demokratisch denkende Juristen diesen Verhau von Blockaden in den Verfahrensordnungen, durch den dieser Prozeß mal schnell quer geschoben wurde, wirklich begreifen, müssten sie sich eine neue Struktur und Selbstorganisation – zusammen mit interessierten BürgerInnen – erfinden.

Maximilianeum