2013-02-20 – kein harmloser Tag in bayrischer Justiz.
RA Dr. Strate stellt ein Wiederaufnahmegesuch in Sachen Gustl Mollath (PDF 140 Seiten) an das zuständige Landgericht Regensburg und gibt eine Presseerklärung (PDF 6 Seiten) dazu ab.
Der Wiederaufnahmeantrag stellt deutlich dar, wie bewußt das Recht gebrochen wurde,
die Justizministerin stellte sich hinter diese eigenartige Ordnung. Da wird sie wohl zu korrigieren haben:
Der VRiLG Brixner hat bewusst seine eigene Machtvollkommenheit über die Bestimmungen der Verfassung sowohl des Grundgesetzes als auch der Bayerischen Verfassung gestellt.
Er hat sich als Richter bei der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig gemacht. Dies ist gemäß § 339 Strafgesetzbuch strafbar. S. 42
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28. Februar 2013 um 17:11 Uhr
Der Augsburger Beschluß, keine Ermittlungen aufzunehmen, ist von dümmlichen sinn- und sachverhaltsverdrehenden Behauptungen getragen, nicht aber von korrekten juristischen Überlegungen.
Offensichtlich ist er auf Anordnung der Justizministerin Merk oder aufgrund vorauseilenden Gehorsams des Staatsanwalts zustanden gekommen.
Man darf daraus folgern, dass die Staatsregierung den zu Unrecht eingesperrten Mollath als politischen Gefangenen einstuft. Andernfalls hätte sie diesen juristischen Super-Gau nicht hervorgerufen.