Anklageschrift zu 26 Beteiligten:
… Die ich beschuldige
R. in 6 selbständigen Fällen gemeinschaftlich mit Anderen vorsätzlich einen anderen mittels eines gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls und einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich mißhandelt und durch die gleiche Handlung in 2 Fällen einen anderen widerrechtlich durch Gewalt zu einer Handlung genötigt, … des Gebrauchs der persönlichen Freiheit beraubt zu haben.

Tatbestand:
I.
Im Jahre 1935 hatte sich in München unter Führung des Gaubeauftragten der Deutschen Arbeitsfront Josef R. eine Terrorgruppe gebildet, die sich Entführungen, Freiheitsberaubungen, und schwerste körperliche Mißhandlungen von Volksgenossen zuschulden kommen ließ.
Das umfangreiche Wirken dieses Rollkommandos wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht den Teilnehmern dieser Einzelaktionen von der Politischen Abteilung der Polizeidirektion München Schutz gewährt worden wäre.

Als Polizeibeamte, die von der Tätigkeit der Terrorgruppe Kenntnis hatten und trotzdem polizeiliches Einschreiten unterliessen, kommen in Frage: der Leiter der Politischen Abteilung der Polizeidirektion München, Regierungsrat I. Klasse Dr. H., der Polizeihauptmann U., die Kriminalinspektoren N. und F. sowie die Kriminal- und Polizeihauptwachtmeister M. und S..

II. Eine grosse Anzahl der von dem Rollkommando R. begangenen Terrorakte kam zweifellos nicht zu Kenntnis der Staatsanwaltschaft, von den durch die STA geklärten Fällen wurde der grösste Teil als unter das Straffreiheitsgesetz vom 23. April 1936 fallen oder aus anderen Gründen eingestellt.

Folgende 7 Fälle wurden zur Anklage gebracht:
1. Fall: H. Josef, Werkmeister, mit „Stelle“ ins Büro der DAF gelockt, in Straßlach in einem Wäldchen bewusstlos geprügelt (diverse Ohrverletzungen, Zahn fehlt …) Anzeige konnte „zu keiner Ermittlung der Anstifter wie Täter“ führen (U., S.)
2. Fall: W. Johann, Maurer:
3. Fall: H. Michael, Bäcker, organisierter „Volkszorn“
4. Fall: H. Albert, Omnibuschaffeur,
5.Fall: B. Heinrich, Jude, rasseschänderische Beziehung, 19. August 1935 in der Briennerstr. 46 verhört und mit Fäusten und einem Ochsenfiesel misshandelt, sollte sein Blut vom Stiefel des R. auflecken,
Der 10jährige Junge der Hausmeisterin Maria W. sollte dem Juden ins Gesicht spucken, der tat es, er B. musste musste Geständnis unterschreiben, -> Einweisung ins KL Dachau
6.Fall: R. Heinrich, mit Bruder Ludwig Inhaber eines Konfektionsgeschäftes in der Bayerstrasse, Anzeige wg. Rassenschande, Haussuchung, bei Vernehmung musste er sich über den Tisch legen und wurde windelweich geprügelt, musste dabei rufen: „Die deutsche Frau ist mir heilig, sie ist nichts für mich Saujuden“. Man zwang ihn, das Kolnidre-Gebet zu singen, und zwar ohne Hut, musste seinen Speichel vom Stiefel des D. lecken.
7.Fall: F. Wilhelm: jüd. Möbelfabrikant, geschäft im Thal, Wohnung am Mariannenplatz, Österreicher, Überfall in SA- Uniformen, damit die Anzeige bei Dr. H. lande und der ihn in Schutzhaft schicke … in einem Wäldchen bei Perlach-Putzbrunn mit Peitschen, Ochsenfieseln und Stahlruten verprügelt, in die Hoden geschlagen. -> Schutzhaft -> Ausland
Akten an das Sondergericht München, 3 Bände, Zeugenliste, Beiakten V1042/20, C 2338/20, D 925/35
München, den 19.Juli 1937 gez. Dr. S.
AZ 16c Js 275 a-z, 276 a-c/36 nunmehr: 1 b Js-So 430a-z, 431/37
handschriftl: Montag ½ 9 Justizpalast III. Stock 165a