Die Grundlagen des – auch von der Staatsanwaltschaft Regensburg – längst als fehlerhaft, wenn nicht rechtsbeugend eingeschätzten Urteils, aufgrund falscher Atteste und konstruierter unbewiesener Tatvorwürfe – sollen nun ein neues Gutachten erbringen.
Dabei ist gerichtlich aber darauf zu achten, dass ein Gutachter neutral auf wissenschaftlicher Ebene arbeitet: Wie Nun?
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_04_29_pressemitteilung_gustl_m.pdf
Strafvollstreckungssache „Gustl M.“ Entscheidung der Strafvollstreckungskammer vom 26.04.2013
Im Hinblick auf bereits vorliegende Medienanfragen und um weiteren zu erwartenden Anfragen vorzubeugen gibt die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth zur Strafvollstreckungssache „Gustl M.“ folgende Erklärung ab:
Mit Beschluss vom 26.04.2013 hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.
Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18.04.2013 für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth vom 04.02.2013) greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.
Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.
Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.
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Weitere juristische Auskunft gibt uns www.internet-law.de/2013/04/fall-mollath-neue-untersuchung-durch-alten-gutachter.html
17. Mai 2013 um 4:46 Uhr
Herr Mollath wurde offensichtlich weggesperrt und enteignet, weil er Herrschenden nicht blind gehorchen wollte.
Der Staat wacht, ob Bürger die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er für richtig hält. Damit ist zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht für ungebührliches, eigenwilliges Verhalten der Untertanen in das staatliche Sicherungssystem eingeführt worden.
So werden Kritiker der Amtsträger für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt nach der Methode Archipel Gulag, siehe z.B. http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
Weitere Beispiele:
Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten ( vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
Erkenntnis eines Richters: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind….. (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Unsere Gesellschaftsform ist eine Fehlkonstruktion, weil negativen Verhaltensweisen nicht entgegengewirkt wird. Der Bürger soll einfach glauben, dass es die aus der Verhaltensforschung bzw. Lebenserfahrung bekannten Eigenschaften wie Egoismus, Gruppenegoismus, Gruppenaggressivität, Narzissmus, Gruppennarzissmus nicht gibt und nur das zählt, was auf dem Papier (z.B. im Grundgesetz) geschrieben steht. In der Verfassung der DDR fanden sich auch mit dem Grundgesetz vergleichbare Worte wie Rechtssicherheit, Würde und Freiheit, demokratische Wahl der Machtorgane, Volksabstimmungen, demokratische Wahl der Richter, Unabhängigkeit der Richter, Bindung der Richter an Verfassung und Gesetze usw. ( http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr.html#KAPITEL 1-2 ). Die Lebenserfahrung hat gezeigt, dass es Dummheit ist, den Vorgaben der Machtapparate zu glauben. Von Nichtregierungsparteien kann man gelegentlich die Wahrheit erfahren. Petra Pau von den Linken meint sinngemäß unter http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 , dass Grundrechte in Lobreden gepriesen werden, aber verkommen und Jerzy Montag von den Grünen meint, dass generell die Antworten der Bundesregierung von der selbstgefälligen Grundhaltung getragen sind, als ob es bei der Achtung der Grundrechte in unserem Staat, in unserem Gemeinwesen, überhaupt keinen Anlass zur Kritik gebe (vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ).
Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge…. widerspricht (vgl. Lassalle über das Verfassungswesen, z.B. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ). Gleiches gilt für Propagandareden.