Auf kaum einem Feld wuchern – von der Boulevardpresse bis in die juristische, psychologische und Polizeiliteratur – derart abenteuerliche Vorstellungen, wie angemessen mit Jugenddelinquenz umzugehen sei.
Da fordern Psychologen und Psychiater, möglichst schon anlässlich
des ersten Diebstahlsdelikts gleich eine psychologisch-psychiatrische Diagnose und Behandlung anzustellen; da wird, als Schuss vor den Bug, gefordert, mehr Freiheitsentzug etwa in Form eines Einstiegsarrests zu verhängen, um frühzeitig – anstelle von nur ambulanten Reaktionen – einen deutlichen Warnschuss zu setzen, und damits besser wirkt, längere
Strafen – Jugendstrafe bis zu maximal 15 Jahren – anzudrohen.
Derartige Vorstellungen ignorieren alles, was wir aus der Wirkungsforschung wissen: Freiheitsstrafen wirken nicht bessernd, und die Ausweitung der Strafandrohung führt nicht zu weniger Straftaten.
All diesen Vorstellungen liegt vor allem eines zugrunde: Eine völlig haltlose Überschätzung der Möglichkeiten einer Einflussnahme mit den Mitteln von Polizei und Justiz – und eine völlige Ignoranz bezüglich dessen, was wir über die Kinder- und Jugendkriminalität wissen und darüber, wie soziale Normen gelernt werden, wie soziale Lernprozesse
ablaufen.
Gerhard Spiess: Jugendkriminalität in Deutschland – zwischen Fakten und Dramatisierung (2010) S.30 http://www.uni-konstanz.de/rtf/gs/Spiess-Jugendkriminalitaet-2010.pdf
6. September 2010 um 9:40 Uhr
Menschenrechte und das Verbot von Folter haben wir in einer recht guten Verfassung stehen, und auch Bildzeitungssprüche wie „Täterschutz“ sehen sehr schnell anders aus, wenn Sie zu Unrecht verdächtigt und schlecht behandelt werden.
Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass in unseren Gefängnissen nur wenige gebessert werden und wirkliche Therapie nicht möglich ist – und dass volle Gefängnisse eine Gesellschaft nicht besser machen.
6. September 2010 um 3:00 Uhr
Was würden Sie dann empfehlen wenn sie empfindlichere Strafen ablehnen?
Ich sehe den Staat in der Pflicht seine Bürger vor kriminellen Elementen zu schützen.
Es geht ja nicht um ein paar geklaute Bonbons im Supermarkt. Jugendliche verüben heute schwerste Verbrechen von schwerer Körperverletzung bis hin zu Tötungsdelikten.
Und dann haben wir Richter die dafür 2 Jahre auf Bewährung verhängen.
Was für ein Hohn gegenüber dem Opfer das möglicherweise getötet wurde.
Tot ist tot, egal ob der Täter 16 oder 26 Jahre alt war. Der eine bekommt 2 Jahre Bewährung, der andere 20 Jahre Knast. Warum überhaupt eine Jugendstrafrecht Die Tat sollte für das Strafmaß entscheidend sein und nichts anderes. Wie: Hatte eine schwere Kindheit, stand bei der Tat unter Drogen oder Alkohol, hat im Affekt gehandelt, war bei der Tat noch nicht strafmündig . . . . . . .
Warum haben wir in der Bundesrepublik Täterschutz und kein Opferschutz?
Der Täter wird vom Staat geschützt, das Opfer oder deren Hinterbliebene müssen sehen wie sie zu ihrem Recht kommen. Nicht selten mit jahrelangen Prozessen durch unzählige Instanzen verbunden. Sofern sie überhaupt in der Lage sind das durchzustehen.
Auch Mörder haben Menschenrechte habe ich im Zusammenhang eines skandalösen Vorfalls aus dem Munde eines Politikers gehört.
Ein Kriminalkommissar wurde verurteilt weil er einem überführten Mörder Daumenschrauben angedroht, wohlgemerkt angedroht, nicht angewendet hatte, um das leben eines Kindes zu retten.
Das dass Kind da schon tot war, konnte er zu diesem Zeitpunkt nicht wissen. Bei einer solchen Rechtsauffassung kann einem Schlecht werden.
Vladimir