Etwa nach 1 ½ Stunden Wartezeit wurde ich in das Zimmer des Sch. geführt. In dem Raum herrschte ein unangenehmes Lampenlicht. Ich mußte zunächst einen Vertrag unterzeichnen, daß ich für das Anwesen Eichendorffstr. Nr. 15 einen arischen Verwalter bestelle und daß ich mein Anwesen zu 10% des Einheitswertes anzubieten hätte.
Weiter erklärte Sch. in diesem Zusammenhang, wenn das Angebot von meiner Seite nicht erlassen werde, bekäme ich im Hause so lange Bedenkzeit, bis ich freiwillig unterzeichnen werde. Ich leiste mit meiner Frau sofort die Unterschrift, d.h. ich wurde in ein anschliessendes Zimmer geführt, wo die Angelegenheit notariell verbrieft wurde (Notar R.).
Der Einheitswert meines Hauses betrug 52.900.- RM und der Kaufpreis 5.200.- RM. Ich fragte R., ob ich mich gegen dieses Vorgehen weigern könnte, worauf er mir den Rat gab, dies nicht zu tun, da es ein zweckloses Beginnen wäre. Die 1. Ausfertigung dieses Vertragsangebotes erhielt ich ausgehändigt. Anschließend konnte ich mit meiner Frau nach Hause gehen.
Einige Tage nachher mußte ich wieder zur gleichen Stelle. Ich trat wieder in das Vorzimmer ein. Ein SA.-Mann niederen Dienstgrades, sagte zu uns dem Sinne nach, wenn wir sie jetzt in einen Keller stecken und mit dem Gesicht zur Wand stellen würden und sie erschiessen, dann gäbe es niemand auf der Welt, der uns daran hindern könnte.
Wir mussten auch einen Sprechchor bilden, der lautete: In Paris ist ein Deutscher durch den Juden Grünspan erschossen worden, ich gehöre dieser Mörderrasse an. Ich wurde kurze Zeit darauf in das Zimmer des Gaubeauftragten W. geführt. W. unterhielt sich nun mit mir bezügl. des Hauses Heidelofstr. Nr. 11, und Gunterstr. Nr. 7. Der Einheitswert des ersteren beträgt 52600.- RM der vom letzteren 117800.- RM. Zum Anwesen Gunterstr. Nr. 7 muß ich jedoch anfügen, daß ich nur zu einem Drittel beteiligt bin.
W. sagte nun, daß ich nur 10% des Einheitswertes bezahlt erhalte. Auf Befragen ob ich die Unterzeichnung der Angebote annehmen muß, entgegnete er mir, daß ich so lang in den Keller kommen würde, bis ich die Unterschrift leiste. Ich erhielt also für Heidelofstr. Nr. 11 5260.- RM und Gunterstr. Nr. 7 3900.- RM.
Die notarielle Verbriefung erfolgte ebenfalls wieder bei Notar R. Ich unterschrieb den Vertrag, da ich mich einer derartigen Macht nicht widersetzen konnte. Aber meines Erachtens sind diese Verträge ungültig, da sie erzwungen sind. Meine Frau ist an dem Anwesen zur Hälfte beteiligt, auch sie leistete die Unterschrift. Anschliessend konnte wir wieder nach Hause gehen.
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