Das war eine schwere Anstrengung für die Freien Wähler und Dr. Schlötterer, zuerst die Grünen, und dann auch noch die SPD zu bewegen, deren Rechtsauschuss-Vorsitzender jahrelang die Gerichte „nicht kritisieren wollte“ – heilige Unabhängigkeit?
Der Ständestaat hat sich in so vielen verhaltensweisen der Justiz erhalten, dass ein jeder, danach gefragt, von ungerechten Entscheidung oder mangelhafte Verfahren berichten oder sich an ungerechte Entscheide erinnern kann.
Es ist das Gefühl, dass es nicht unsere Justiz ist, sondern eine Mischung aus altem Gottesurteil und obrigkeitlich beeinflussten Entscheidungen. „Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand“. Schicksalsergebenheit oder Fatalismus? Demokratie?
Die Inszenierung um das NSU-Verfahren, unbedingt ein „revisionssicheres Verfahren“ führen zu müssen, entspricht dem Strebertum und der eigenen Vorstellung der absoluten Fehlerfreiheit der Oberjuristen, die geleichzeitig keine Fehlerkultur mit Korrekturen und Veränderungen zulassen wollen, als würden sie immer noch römische Heiligkeiten zelebrieren.
Dabei ist die Justiz ganz enorm den Moden und Sicherheitsbedürfnissen vor allem der Oberschicht unterworfen, lässt sie sich von der bezahlten Presse durchaus vorführen, wenn auch immer mit ärgerlicher Mine: Bis hin zu kaufmännischen Überlegungen, die vollen Knäste und Psychiatrien, die einschüchternde Wirkung, erziehende Maßnahmen …
23. April 2013 um 8:38 Uhr
Herrschende scheinen nur an sich und nicht an Untertanen zu denken. Die selbstgefällige Grundhaltung, der Narzissmus, tritt auch bei der Bundesregierung zutage ( vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ). Heuchler sind gefragt und Kritiker werden geächtet (aus http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ).
Hinzu kommen noch sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen, vgl. Milgram-Experiment und Stanford-Prison-Experiment. Wenn Heuchler beliebt sind, Kritiker geächtet werden und sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen normal sind, wie sollen da in unseren Strukturen Rechtsmittel, Beschwerden und Petitionen, die ja alles Kritiken darstellen, überhaupt funktionieren? Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen… fehlt… zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit…. ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ).
Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir jedenfalls nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ). Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden.
Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.