Festellungsklage gegen „Polizeistaat“ Bayern wegen Verfassungsbruch durch polizeiliche Maßnahmen Prozess am Mittwoch 8. April 2009 um 13.30 Uhr München, Bayerstraße 30, Sitzungssaal 4 im Erdgeschoss

Bayerische Polizei verhinderte am Volkstrauertag, 18.11. 2007 eine Kunstaktion
wegen “Anscheinsgefahr“ einer eventuellen „Provokation“ und verhängte „Betretungsverbote“ und „Platzverweisungen“ gegen die Künstler Wolfram P. Kastner und Fritz Letsch.

Sie setzte damit drei Grundrechte willkürlich und rechtswidrig ausser Kraft: das Grundrecht der Freiheit der Kunst, der Meinugsfreiheit und der körperlichen Bewegungsfreiheit.

Dagegen klage ich mit dem Anwalt Ulrich Fuchs auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram P. Kastner
Institut für Kunst und Forschung

* nachdem mir der stellvertetende Leiter des Bayerischen Staatsschutzes im Polizeipräsidium in der Ettstraße 2007 gesagt hat „a bisserl Polizeistaat schadet nix“, zitiere ich ihn hier.
volkstrauer

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