Festellungsklage gegen Polizeistaat Bayern wegen Verfassungsbruch durch polizeiliche Maßnahmen Prozess am Mittwoch 8. April 2009 um 13.30 Uhr München, Bayerstraße 30, Sitzungssaal 4 im Erdgeschoss
Bayerische Polizei verhinderte am Volkstrauertag, 18.11. 2007 eine Kunstaktion
wegen Anscheinsgefahr einer eventuellen Provokation und verhängte Betretungsverbote und Platzverweisungen gegen die Künstler Wolfram P. Kastner und Fritz Letsch.
Sie setzte damit drei Grundrechte willkürlich und rechtswidrig ausser Kraft: das Grundrecht der Freiheit der Kunst, der Meinugsfreiheit und der körperlichen Bewegungsfreiheit.
Dagegen klage ich mit dem Anwalt Ulrich Fuchs auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram P. Kastner
Institut für Kunst und Forschung
* nachdem mir der stellvertetende Leiter des Bayerischen Staatsschutzes im Polizeipräsidium in der Ettstraße 2007 gesagt hat „a bisserl Polizeistaat schadet nix“, zitiere ich ihn hier.
12. September 2009 um 21:03 Uhr
Das Urteil war zweischneidig wie Justitias Schwert: Es war Unrecht, dass der Staatsschutz schon so weit vorauseilend (durch den gesamten Hofgarten) die öffentliche Veranstaltung vor unserem Besuch schützte …
andererseits wurde für diese Feststellung vom Klagenden ein Viertel Eigenbeitrag der 5000 Euro Prozesskosten verlangt,
und er darf das nächste Mal bis zur Hecke über dem Kriegerdenkmal gehen …
6. April 2009 um 21:48 Uhr
Solidarisch ohne Worte):