Patricia Meindl ( Schriftführerin im Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten

Michael Hutter ( Mitglied und Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Schwerhörigenverein München / Obb.

Werner Hagedorn 1.Vorsitzender Schwerhörigenverein München / Obb werner.hagedorn@schwerhoerige-bayern.de

Landesvorsitzender Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten www.Schwerhoerige-Bayern.de

Forderungen nach Inklusion und Barrierefreiheit
Grundlage des Forderungskatalogs ist die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die am 21. Dezember 2008 durch die Bundesrepublik ratifiziert wurde. Mit dem Bund haben auch die Länder und die Kommunen diese Menschenrechtskonvention anerkannt.

Executive Summary (Kurzfassung)
Unter Hörbehinderung werden in diesem Forderungskatalog alle Formen und Ausprägungen einer Schädigung des Hörsinnes verstanden. Sie beinhaltet ausdrücklich auch die von Geburt an vorhandene Gehörlosigkeit. Schwerhörigkeit kann leicht- bis mittel- oder hochgradig ausgeprägt sein und führt bei manchen Betroffenen zur vollständigen Ertaubung. Schwindel und Tinnitus (Ohrgeräusche) treten teilweise auch ohne Hörminderung auf. Hörbehinderung bedeutet für viele Betroffene eine starke psychische Belastung.

Der Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e.V. fordert die uneingeschränkte Umsetzung kommunikationsför-dernder Maßnahmen sowie den lückenlosen Einsatz von Hilfsmitteln zum Ausgleich der Hörbehinde-rung. Die Rechte der Menschen mit Hörbehinderung gelten unabhängig vom Alter und von der Her-kunft der Betroffenen. Die barrierefreie Teilhabe am öffentlichen Leben und im privaten Umfeld muss für Menschen mit Hörbehinderung selbstverständlich und umfassend möglich sein.

Bestehende Beratungsangebote müssen um die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Hörbehinderung erweitert und ergänzt werden. Angebote für Erziehung, Bildung, Beruf, Weiterbildung und Freizeit müssen nach Ausgleich der Behinderung gleichberechtigt allen Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehen. Die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Hörbehinderung bei Krankheit und im Alter sowie im Notfall sind zu berücksichtigen.

1. Allgemeines
a. Der Landesverband fordert für alle von einer Hörbehinderung betroffenen Menschen (Gehörlosigkeit, Mor-bus Meniere, Schwerhörigkeit, Taubblindheit, Tinnitus und weitere hier nicht benannte Höreinschränkungen, wie z.B. Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen – AVWS) die un-eingeschränkte Umsetzung kommunikationsfördernder Zugangsmöglichkeiten und Hilfsmittel in jedem Lebensalter und in allen Lebenslagen. Dazu gehört auch die Versorgung mit Hörgeräten, die der geltenden Rechtslage des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.12.2009 (B3 KR 20/08 R) entsprechen, um eine bestmögliche Anpassung an das Hörvermögen Gesunder zu ermöglichen.
b. Der LV fordert die weitere gesetzlich festgelegte finanzielle und materielle Unterstützung der originären Selbsthilfe, ohne die rechtlich nicht haltbaren Einschränkungen durch den ab 01.07.2013 gültigen neuen Leitfaden für die Selbsthilfeförderung. Die Anforderungen und Ansprüche an die Selbsthilfe steigen kontinuierlich. Ein besonderes Problem stellt hier die mangelnde Nachhaltigkeit der Förderung dar, die insbesondere für die verbandliche originäre Selbsthilfe außerordentlich wichtig ist, um eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Arbeit weiterhin leisten zu können.
c. Der LV fordert den umfassenden Schutz gegen alle Formen der Diskriminierung für Bürgerinnen und Bürger mit Hörbehinderung.

2. Barrierefreiheit
Ausrichtung aller öffentlich zugänglichen Räume entsprechend der DIN-Norm 18040-1:2010-10 der gesetzlich eingeführten Bauordnung für barrierefreies Bauen.
Sie berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. (… ) Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte verbindlich auch für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen gelten und angewendet werden.

Barrierefreiheit für Menschen mit einer Hörbehinderung heißt:
a. Ausstattung von öffentlichen Gebäuden, Beratungsstellen, Dienstleistungsanbietern mit induktiven Höranlagen und einheitlichen Hinweisschildern.
b. Uneingeschränkter Zugang zu Informationen, Bildung und Kommunikation durch Bereitstellung der entsprechenden Hilfsmittel (Schriftdolmetscher, FM-Anlagen, induktive Höranlagen).
c. Kommunikative Barrierefreiheit mit durchgängiger einheitlicher Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips sowie die Verwendung taktiler, visueller und akustischer Kontraste im Verkehrs- und Transportwesen sowie im Tourismus.

3. Erweiterung und Sicherstellung der Beratungsangebote für Menschen mit Hörbehinderung
a. Mitarbeiter von öffentlichen Beratungsstellen in allen Bereichen müssen befähigt werden mit einzelnen Ausprägungen von Hörbehinderung angemessen umzugehen und ihre Beratungstätigkeit entsprechend den Erfordernissen der einzelnen ratsuchenden Personen auszuüben.
b. Dafür ist notwendig die ständige Weiterqualifizierung der Beratenden gemäß den aktuellen medizinischen und technischen Entwicklungen in Zusammenarbeit mit den Betroffenenverbänden.
c. Der Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e.V. ist hier ein geeigneter Ansprechpartner da er als Betroffener für Betroffene spricht.

4. Bildung
a. Barrierefreier Zugang zu Bildung von Anfang an. Dazu Bereitstellung und Finanzierung aller im Einzelfall erforderlichen Kommunikationsmittel.
b. Einführung bzw. Ausbau einer methodisch offenen unabhängigen und neutralen Beratung für alle von einer Hörbehinderung betroffenen Schüler und deren Erziehungsberechtigte.
c. Freie Wahlmöglichkeiten zwischen der Ausbildung an Regelschulen aller Ausbildungsrichtungen und der Ausbildung an speziellen Förderschulen.
d. Erweiterung des Angebotes spezieller Förderklassen im gymnasialen Bereich an ausgewählten bayerischen Schulen.
e. Ausbau und Intensivierung der Betreuung durch die mobilen Dienste und angemessene Schulung der Lehrerkollegien im Falle der inklusiven Beschulung eines oder mehrerer Schüler mit Hörbehinderung.

5. Beruf und Weiterbildung
a. Gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die von einer Hörhinderung betroffen sind.
b. Barrierefreie, umfassende und an den individuellen Bedürfnissen orientierte Arbeitsvermittlung von Anfang an.
c. Kostenübernahme der jeweils erforderlichen Kommunikationshilfen am Arbeitsplatz.
d. Kostenübernahme für die jeweils erforderlichen Kommunikationshilfen für alle beruflichen Bildungsund Weiterbildungsangebote.
e. Prävention, Lärmschutz.

6. Senioren
Staatliche Unterstützung für Modellprojekte zur Optimierung der HNO-ärztlichen Versorgung in Senioreneinrichtungen, eine ausreichende Ausstattung der Bewohner mit technischen Hörhilfen sowie eine verbesserte Ausbildung des Fachpersonals zum Umgang mit der Hörbehinderung im Alter.

7. Teilhabe
a. Einführung eines von Einkommen- und Vermögen unabhängigen Bundes-Leistungs-Gesetzes, das die Bedürfnisse der Menschen mit Hörbehinderung berücksichtigt, zum Beispiel Versorgung mit technischen Hilfen, Schriftdolmetschern, Assistenten etc., also zum Ausgleich von behinderungsspezifischen Versorgungslücken.
b. Vollständige Barrierefreiheit bei der Teilhabe am kulturellen, politischen Leben sowie beim bürgerlichen Engagement.

8. TV und Medien
a. Vollständige Untertitelung in sämtlichen Programmen aller öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender sowie von Internetangeboten .
b. Alle Sendungen, Internetangebote und Videofilme mit wählbarer Tonspur für schw
erhörige Menschen, die das Hören ohne störenden Musik- und Geräusch-Hintergrund garantieren.
c./ d. Öffentlich geförderte Medien (z. B. DVD) müssen barrierefrei (mit Untertitel) gestaltet sein.
e. Webinhalte müssen der aktuellen BayBITV entsprechen. Die BayBITV (2007) muss der BITV 2.0 (2011) angepasst werden.

9. Migranten
Alle Forderungen gelten entsprechend für Migranten mit Hörbehinderung. Des Weiteren sollten auch entsprechend geschulte Dolmetscher in den jeweiligen Sprachen vorhanden sein.

10. Barrierefreie Internationale- und Europapolitik
a. Informations- und Erfahrungsaustausch in Fachkongressen und -tagungen, um in Gremien und Initiativen tätig werden zu können in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Sport, Kultur und Politik.
b. Sicherstellung der umfassenden Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderung bei Maßnahmen, die mit Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert werden.

Einige der Kernpunkte sind unter anderen:
Förderung der Ausbildung von Schriftdolmetschern mit Bundeseinheitlichen Prüfungen und Anerkennung, ( DSB Ausbildung mit Zertifikat und Fördermöglichkeit durch Arbeitsämter). Es kann nicht sein, das es in Bayern trotz der hohen Zahl von benötigten Schriftdolmetschern nur eine so geringe Zahl ausgebildeter Schriftdolmetscher gibt.( und dies nur für und mit einer private Firma in BBW und BfW.)

Das Thema Bratungsstellen für Schwerhörige Menschen ist unserem Verband auch ein Anliegen das wichtig und notwendig ist. Es gibt zwar ein s.g. Modellprojekt der Beratungsstellen, das 2015 leider ausläuft. Es müssen Anhörungen mit den Mitarbeitern der Modellstätten durchgeführt werden, Ihre Erfahrungen dokumentiert und ausgewertet werden. Außerdem müssen z. B. über unseren Verband Betroffene zu Ihren Erfahrungen mit diesen Modellstätten befragt werden, damit bei der weiteren Planung und Förderung solcher Beratungsstellen diese Erfahrungen von den beiden Seiten zum Tragen kommen.

Die Vertretung schwerhörigen Menschen in Bayern zur Darstellung Ihrer Rechte, Ziele und speziellen Anforderungen in den Ausschüssen des Landtages und in den Ministerien. Hier ist der Landesverband Bayern als Dachorganisation aller Schwerhörigen Menschen leider noch zu wenig präsent. Wenn es um die Barrierefreiheit und Inklusion von Schwerhörigen und Ertaubten Menschen in Bayern geht, wenn Entscheidungen für und über diese Menschen verabschiedet und auf den Weg gebracht werden, von den Bezirken und Ministerien, dann darf nicht einfach über uns, sondern nur mit uns gesprochen und entschieden werden.

Hierzu sollte der Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten in den entsprechenden Gremien auch direkt vertreten sein.