Nach den starken kritischen Berichten und Kommentaren
im BR, in der SZ ua. von Prantl Justizversagen im Fall Mollath Wenn die Fehler zum Himmel schreien und auf www.detektor.fm ist ein zusätzliches Interview zu hören,
Versagen im Fall Mollath: Die Hilfsfrist ist abgelaufen – Bayern SZ
nach einigen Berichten in viele regionalen Medien (die großen bundesweiten in Konzern-Besitz halten schon länger still)
Justiz widerspricht Verschwörungstheorien im Fall Mollath – Focus
und sehr vielen guten Leserreaktionen in SZ und beim BR Justiz im Fall Mollath Persilschein aus Augsburg sowie vielen Netz-Aktivitäten zwischen email, Facebook und twitter
kommt nun eine Woche mit dichten Terminen:
Mo 3.6. um 22.45 ARD Der Fall Mollath
Di 04.06. um 9.15 im Untersuchungsausschuss im Landtag 4. Sitzung: Zeugeneinvernahmen: ca 9.15 im Saal 1 öffentlich
GenStA a.D. Klaus Hubmann; der langjährig verantwortliche Generalstaatsanwalt
Präsident BayLfSt Dr. Roland Jüptner (nun zum zweiten Mal im UA, zwei mal vorher im Rechtsausschuss)
Mi 5.6. 19 Uhr Buchpremiere: »Die Affäre Mollath«, 6.6.13, Black Box – Gasteig … und Schlötterer / Runge in Dachau
Do 6.06. ab 9.15 Zeugeneinvernahmen: StAR Georg Seifert; OStA Dr. Wolfhard Meindl; GenStA Hasso Nerlich im Saal N 401 öffentlich
und dann am Samstag ein Fest der Unterstützenden …
8. Juni 2013 um 21:40 Uhr
Justiz, Psychiatrie, Banken und Politik: Alle Machthaber gegen einen. Der Fall Mollath ist kein Ausnahmefall.
Eine alte ‚Weisheit‘ der Machtapparate lautet: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Trotzdem gibt es nachteilige Verhaltensweisen wie Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus ) wie z.B. die Selbstgefälligkeit bei der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html . Auch gibt es Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust auf Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ) usw..
Eine alte Juristenweisheit zum Egoismus der Justiz lautet: Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand. (von http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/20736 ).
Es sind Fälle bekannt, in denen Kritiker der Obrigkeit mit Manipulationen (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter ) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
Das kausale schlüssige (egoistische) Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren“. In diesem Sinne: Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (Ablehnungsbegründung von Rechtsmitteln gegen Entmündigung wegen Justizkritik vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
Ein Richter a.D.: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind….. (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Der Gesetzgeber hat von seinem Handwerk offenbar keine Ahnung.
Im Anwaltsblatt schreibt z.B. zur Anhörungsrüge Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck:
Ich versage mir alle Einzelheiten zu dieser gesetzgeberischen Missgeburt, eines kostenlosen Beschäftigungsprogramms für Anwälte auf einem Gebiet, das ihnen fernliegt, eine Belästigung der Justiz mit einem Anliegen, das sie schon behandelt haben, verbunden mit der Zumutung, sagen zu sollen, sie habe ein elementares Urrecht mit Füßen getreten. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anhörungsrüge. (Quelle: http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt).
Wenn für nicht funktionierende Rechtsmittel wie die Anhörungsrüge von der Staatskasse Gebühren verlangt werden, dann bereichert sich der Staat an den Rechtssuchenden ungerechtfertigt. Bei ungerechtfertigter Bereicherung besteht normalerweise ein Herausgabeanspruch.
Die Gesetze müssten verhaltenskonform konstruiert werden.
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte z.B. von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Jedenfalls wäre die Zulassung von bundesweiten Volksabstimmungen nötig (vgl. z.B. http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html ).