Alle Gutachten, die Gustl Mollath eine Gefährlichkeit anhängen wollten, hatten sich auf die unglaubwürdigen Aussagen seiner damaligen Frau und die konstruierten Reifenstechereien des erwiesen rechtsbeugenden Richters Brixner gestützt. Die Wahn-Diagnose, er würde „unbeteiligte“ in sein Denksystem von STEUERHINTERZIEHUNG einbeziehen, ist durch den Wiederaufnahmeantrag der STAATSANWALTSCHAFT Regensburg widerlegt.

Nun versuchte die Klinikleitung Bayreuth, doch noch was aus Gustls Sozialverhalten abzuleiten, und dann werden zufällig auch noch Mitschriften der Telefonate mit der ANWÄLTIN angeführt, und nur die Ablehnung einer Behandlung verärgert die Ärzte.

Die alltägliche Zusammenarbeit von Gericht und Anstaltsleitung, wo die „Unterbringung“ sonst in einer halben Stunde geklärt war, ist durch die 7-Stunden-Verhandlung schon mal gestört, die verschlafene Ruhe des Gerichts braucht jetzt noch Wochen, den Entscheid zu fällen und ausfertigen zu lassen.

Es geht nicht um einen Kurklinik-Aufenthalt, es geht um Zwang, den das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Gesetz unter ganz besondere Auflagen stellt, alles andere ist Erzwingungs-Folter, wie sie seit Jahren angewandt wurde: Wer nicht mitspielt, ist krank, wer sich nicht unterwirft, muss gebrochen werden. Herrscht da noch Faschismus in Bayreuth?

Bayern gehört zur Bundesrepublik, aber Anstalten und Gerichte legen ihre Arbeiten nach eigenen Gesetzen aus: Betreuungsrecht, das nicht mit Menschenrechten und Folter-Konvention vereinbar ist, aber es gab ja bisher nie gerichtlichen Erfolg dagegen, weil der Revisions-Gerichtshof alles abschmetterte. Wenn sich nun die Zeiten ändern, wird es viele Revisionen gaben …
Eisgeister
… und Anzeigen gegen die bisher so sicheren Mitarbeitenden, und die, deren Aufsicht ungenügend ist: Die eisige „Sozial“-Ministerin Haderthauer beteuert monoton, es sei alles in Ordnung. Ob das auch der Untersuchungsausschuß so sieht?

Die Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer sieht es nicht so … alle Hintergünde auf www.gustl-for-help.de