Freie Wähler und Grüne haben im Bayrischen Landtag genug Stimmen, um den Untersuchungsausschuß durchzusetzen. Die SPD zieht nun nach. Widerwillig. Kritisch. Aktionismus befürchtend.
Es würde reichen, die Reformvorschläge von Anwaltsvereinen und Richterverband ernst zu nehmen, eine wirklich unabhängige Justiz in Bayern im Auge zu haben und alle Machenschaften dagegen aufzudecken. Aber:
Man hört noch Franz Schindlers* Ermahnungen in den skeptischen Sätzen von SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher
Keiner sagt, dass der Langtag eine Justiz-Instanz sein soll, aber wenn die Aufsicht gegenüber verantwortungslosen Ministerien, die das alte CSU-Gemauschel zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Anstaltsleitern decken, beim Rechtsausschuß nicht genügend wahrgenommen wird, und sich belügen und bemogeln lassen soll, ist ein Untersuchungssauschuß fällig.
Die Nürnberger Schmutzeleien um Beckstein, Richter und Handballtrainer Brixner** und Söder, dazu die ewig unzuständige Ministerin Haderthaer, die runtergesparte halb-privatisierte Anstalten und Kliniken wie Asylantenlager und dortige „Residenzpflichten“ zu verantworten hat, kommt hoffentlich am Rande auch noch vor …
* RA Franz Schindler, langjähriger Vorsitzender des Rechtsausschuß im Landtag, nickte die „Mollath-Sache“ immer mit ab:
** Richter und Handballtrainer Brixner ist Urheber des Rechtsbeugungs-Urteils, das von vornherein die Absicht hatte, die Vorwürfe nicht aufzuklären, sondern Gustl Mollath in die Psychiatrie zu schaffen. Als Trainer im 1.FCN hatte er mit RA Woertge zu tun, der die Sache im Auftrag von Petra Mollath betrieb. Es müsste doch ein paar wache Menschen in der Nürnberger SPD geben?
23. April 2013 um 8:36 Uhr
Herrschende scheinen nur an sich und nicht an Untertanen zu denken. Die selbstgefällige Grundhaltung, der Narzissmus, tritt auch bei der Bundesregierung zutage ( vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ). Heuchler sind gefragt und Kritiker werden geächtet (aus http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ). Hinzu kommen noch sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen, vgl. Milgram-Experiment und Stanford-Prison-Experiment. Wenn Heuchler beliebt sind, Kritiker geächtet werden und sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen normal sind, wie sollen da in unseren Strukturen Rechtsmittel, Beschwerden und Petitionen, die ja alles Kritiken darstellen, überhaupt funktionieren? Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen… fehlt… zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit…. ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ).
Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir jedenfalls nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ). Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.