Die Ermittlungen gegen den Anstaltsleiter Dr. Leipziger in Bayreuth sollen durch die gleiche Staatsanwaltschaft geführt werden, die seit Jahren alle Anzeigen und Verfahren gegen Dr. Leipziger abgewiesen oder eingestellt hat.
Frau Justizministerin Dr. Merk,
nehmen Sie von Ihrem Weisungsrecht gebrauch und weisen Sie den Fall einer anderen, bisher nicht befassten Staatsanwaltschaft zu!
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http://ueberhauptgarnix.blogspot.de/2012/11/gustl-mollath-wegen-hypo-vereinsbank-in.html Weiterer Auszug:
19. Februar 2004. Zu Mollaths 6-seitiger Strafanzeige vom 9. Dezember 2003 ergeht eine Einstellungsverfügung gemäß §152 Absatz 2 der Strafprozessordung. Die zuständige Staatsanwältin schreibt darin dass „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für verfolgbare Strafen vorliegen würden weil der Anzeigeerstatter nur „unkonkrete Angaben“ machen und „pauschal“ den Verdacht vortragen würden, „dass Schwarzgeld in großem Umfang in die Schweiz verbracht wird“.
Strafanzeige gegen die Staatsanwältinnen Frau Dr. Fili und Frau Stengel von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB). Auch diese Anzeige wird abgelehnt.
Viele Hintergrund-Informationen: www.gustl-for-help.de
Eine Übersicht: Die Oberstaatsanwaeltin a.D. Gabriele Wolff ueber den Fall Merk / Mollath gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/01/der
http://politische-supervision.blog.de/2012/12/05/vertrauen-justiz-ermittlungen-bayreuth-gleiche-staatsanwaltschaft-strafvereitelung-amt-15283827/
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