Da zum Kundenkreis hochrangige CSU-Freunde gehörten, sollte Gustl Mollath als wahnsinnig hingestellt werden, was vor 10 Jahren noch fast nachvollziehbar war: Unsere frommen Regenten in den schmutzigsten Geschäften? Wir hatten zwar die AMIGOS erlebt, aber in Nürnberg? Protestanten und Schwarzgeld? Das sollte doch zumindest violett sein …

im UPDATE 14.12.2012 auf http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter?page=9 schreibt Prof. Dr. Henning Ernst Müller: Drei Journalistinnen zeichnen verantwortlich für den längeren Artikel in der ZEIT, der diese Woche erschien. (…) Die letzte Passage dieses Artikels ist allerdings so gehässig, dass ich geradezu abgestoßen bin von der Unmenschlichkeit, die aus diesem Absatz spricht:

Herr Mollath, der eine Verteidigerin hat, hat also nicht sofort unterschrieben, als sich ihm ein Rechtsanwalt vorstellt und anbietet, seine Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren zu übernehmen. (…) Er weiß aber, dass Herr Strate von den Freien Wählern, einer politischen Partei, beauftragt (und bezahlt?) wird, die in Opposition zur CSU steht und deren – jedenfalls medial verbreitetes – Hauptziel es ist, die CSU-Regierung bei der nächsten Wahl abzulösen.  Er muss also auch überlegen, ob die Interessen der Freien Wähler 100% mit seinen übereinstimmen. Andererseits ist es ein generöses Angebot, von einem der besten Strafverteidiger vertreten zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das RA Strate, der als integer und seriös bekannt ist, seinem (beabsichtigt) künftigen Mandanten nicht schon von sich aus eine Bedenkzeit eingeräumt hat.

Wenn nun die drei Journalistinnen Herrn Mollath  zum Vorwurf machen, er habe die Vollmachten nicht sofort unterschrieben, dann scheint es mir, als habe  ihr Artikel am Ende doch das Ziel, Mollath auf eine perfide Art in ein schlechtes Licht zu rücken. Und das schadet aus meiner Sicht der Reputation dieser drei Journalistinnen mehr als derjenigen Mollaths – und es wirft in der Rückschau auch ein schlechtes Licht auf den ganzen Artikel.
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Gustl Mollath geht es nach seinen eigenen Worten nicht um eine schnelle Freilassung, sondern um eine umfassende Rehabilitation. Und dazu gehört auch eine Klärung der staatsanwaltschaftlichen „Sonderleistungen“: Warum wurde er neben der Unterbringung auch noch entmündigt, also „unter Betreuung gestellt“, als wäre er nicht in der Lage gewesen, seine Geschäfte zu führen?
Sind die Freien Wähler auch bereit, eine Verteidigung zu den Themen zu finanzieren, die die Interessen des Mandanten im zentralen Fokus hat?

In Straubing war bei Mollaths Aufenthalt dort von der Anstaltsleitung und von Gutachtenden weder Wahn festgestellt, noch Betreuung als nötig befunden worden. Die Weigerung der Justizministerin, eine abweichende Meinung im Gutachten zur Kenntnis zu nehmen, widerspricht sehr einer richterlichen Eignung, die diesem Amt gut anstehen würde.

weitere Artikel:
http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht
http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter?page=9

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