Der alte Spruch der Richter könnte aus der Antike sein, als wir noch mehrheitlich ihre Sklaven waren,
Vor Gericht und auf hoher See war Gustl Mollath jahrelang eher in Teufels Hand:
Seine Frau, die „bestellte“, dass er „weggesperrt“ wird,
der Handballtrainer und Richter Brixner, der das mit schreiender Stimme besorgte, mit allerlei Rechtsbeugung,
gegenüber im Gericht saß der halbe Handballclub des 1.FCNürnberg, Martin Maske (damals) von der HVB, Dr. Woertge und Co, Anwälte seiner Frau und Dr. Wörthmüller, aus dem Anleger-Umfeld der HypoVereinsbank-Betrügenden, also alles Leute, die durchaus wußten, was gespielt wurde.
Später eine besondere Schikane der Anstaltsleitungen und auch der nächsten Gerichtsinstanzen:
Keine einzige Antwort an Gustl Mollath, so sehr er auch mit Schreiben an alle Betroffenen apellierte.
Wird spannend, wie sich der jetztige „GENERALstaatsanwalt“ Nerlich rausredet, denn auch er gehörte zu dem Schweigekartell.
Nicht zuletzt jemand in den Nürnberger Nachrichten, die bisher wenig Eigenes zur Sache ins Internet stellten …
Die Wiederaufnahmegründe sind unten an diesem Blogbeitrag aufgelistet:
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-wiederaufnahmeantrag100.html
Die Justiz wird auch die Hintergrund-Verflechtungen aufdecken müssen, und die lächerlichen Eigengesetze der Herrschaftlichkeit, warum Urteile so schlampig abgefasst, Einsprüche abgewiesen, höhere Instanzen verweigert werden können: Einer Demokratie unwürdig.
Die Mitwirkung von Laienrichtern und Schöffen wäre längst im Gesetz, aber wenn mit den Leuten umgegangen wird wie “ Am Besten keine Fragen stellen“, ist die eigene Herrschaftlichkeit wohl schon gefährdet?
23. März 2013 um 11:50 Uhr
Heute ein schöner Beitrag im Bayrischen Rundfunk: Vertrauen in die Justiz haben nur Menschen, die noch nie mit den Gerichten zu tun hatten.
Auch die Praxis der Deals ist illegal entstanden und soll jetzt durch Dokumentation legalisiert werden,
aber der beruflich deformierte Jurist erkennt in seinem Taktieren so wenig wie die Politiker, dass „der Name des Volkes“ eine Leerformel geworden ist.
Der Ministerpräsident erzählt uns dann was von Werten … die sein Finanzminister den fränkischen Wählern anbietet?
21. März 2013 um 10:38 Uhr
Vielleicht kann mir jemand erklären, warum Herr Mollath jetzt nicht entlassen werden kann? Wenn eine aktuelle Begutachtung ergeben würde, dass er keine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, dann müsste es doch wohl nicht nötig sein, auf das Wiederaufnahmeverfahren zu warten, oder?
Eine Einweisung in die Forensik ist doch nicht zeitlich festgelegt?
Mal ganz abgesehen davon, dass die Zeitdauer seiner Unterbringung ja wohl in keinem Verhältnis zu seinen angeblichen Delikten steht.
23. März 2013 um 15:37 Uhr
Die Regensburger Staatsanwaltschaft wagte sich leider noch nicht in dieses Gebiet, wollte noch keine Aussage zur „Notwendigkeit der Verwahrung“ machen: Nächster Schritt ist die tatsächliche Wiederaufnahme des Verfahrens, aber parallel läuft die „Klärung der Haftsache“ in Bayreuth, die wohl noch tiefer vertrickt sind.
Es wird uns als Lehrstück über die Unfähigkeiten des Lernens in der Justiz noch eine Zeit begleiten, bis ganz Bayern begreift, wie blau-weißäugig wir waren, bei den Gerichten die Gerechtigkeit zu vermuten: In der Hand einer Räuberbande.
19. März 2013 um 7:23 Uhr
Gute Nachrichten aus Regensburg?…die Staatsanwaltschaft
stimmt einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mollath zu…
hört hört, ihr Bürger die Signale. Freuen dürfte sich auch Fritz Letsch über diese Nachricht…und natürlich Gustl Mollath…
Ende gut, ALLES gut? Nein, nein noch nicht…aber erste Frühlingszeichen tun schon mal gut in dieser leidigen, eigentlich unglaublichen Staatsaffäre…
18. März 2013 um 16:09 Uhr
Dieser Satz des Soltauer Amgsgerichts-Direktores vom 06.05.1998 muss endlich in den Medien thematisiert werden und die Justiz soll die Rechtsgrundlage für den Satz nennen:
Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.
Bevor für diesen Satz die Rechtsgrundlage von der Justiz nicht genannt werden kann, braucht man mit der Justiz gar nicht weiterdiskutieren. Denn es wird dann von der Justiz wieder und wieder Fälle wie Mollath geben…